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Herzschrittmachereinsatz: Auswahl des Herzschrittmacher-Systems

Worauf ist zu achten?

Die Auswahl des Herzschrittmacher-Systems sollte in der Regel immer nach den Leitlinien erfolgen.

Hintergrundinformation:

Was sind Leitlinien?
So genannte Leitlinien werden zur Unterstützung und als  Entscheidungshilfe für Ärzte, Pflegepersonal und andere im Gesundheitswesen tätige Mitarbeiter erarbeitet.
Sie werden für verschiedene medizinische Bereiche erstellt, indem nationale sowie internationale wissenschaftliche Studien und Erfahrungen zusammengetragen bzw. ausgewertet werden. Somit geben Leitlinien die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wider und sollen durch Formulierung klarer Behandlungsempfehlungen zu einer Verbesserung der Qualität in Diagnosestellung und Therapie beitragen.

In Deutschland werden Leitlinien von einzelnen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, der Bundesärztekammer, von Krankenhausträgern und ähnlichen Institutionen entwickelt und veröffentlicht.

Warum sollte darauf geachtet werden?


Die Wahl des Herzschrittmacher-Systems richtet sich nach dem Krankheitsbild des jeweiligen Patienten. So fließen Faktoren wie die Grunderkrankung des Herzens, Art und Häufigkeit der zugrunde liegenden Rhythmusstörung in den Entscheidungsprozess ein. Von ihnen ist abhängig, an welchen Stellen das Herz durch den Schrittmacher stimuliert werden soll. Genauso wird aber auch das Alter des Patienten, dessen Allgemeinzustand sowie erforderliche Medikamente in die Betrachtung mit einbezogen.

Je nach Krankheitsbild werden die Schrittmachersonden an folgenden Stellen positioniert:
-    im Vorhof (Atrium),
-    in der Herzkammer (Ventrikel) oder
-    in Vorhof und Kammer (Atrium und Ventrikel).

Dementsprechend wird ein geeignetes Schrittmachermodell ausgewählt. Dieser Vorgang wird als Systemwahl bezeichnet.

Ziel aller Krankenhäuser muss es sein, bei Herzschrittmacher-Implantationen die Systemwahl in Übereinstimmung mit den aktuellen Leitlinien (Leitlinien zur Herzschrittmachertherapie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DRK))vorzunehmen.

Hintergrundinformation:

Wann ist ein Herzschrittmachereinsatz notwendig?
Eine sogenannte bradykardische Rhythmusstörungen (Bradykardie, aus dem griechischen wörtlich übersetzt: die „Langsamherzigkeit“) gehört zu den Erkrankungen, die einen Herzschrittmacher notwendig machen. Bei dieser Art der Rhythmusstörung schlägt das Herz ungewöhnlich langsam, d. h. mit 60 Herzschlägen pro Minute oder weniger. Diese Rhythmusstörungen können nur gelegentlich oder dauerhaft vorhanden sein.
Es gibt zwei Formen einer Herzrhythmusstörung, welche den Einsatz eines Herzschrittmachers erfordern können. Nur die erste tritt symptomatisch auf aber auch die zweite, für den Patienten beschwerdefreie Form kann unbehandelt die Lebenserwartung des Patienten verkürzen

Die Ursache des verlangsamten Herzschlages (Bradykardie) liegt in der Erregungsbildung oder der Erregungsleitung im Herzen begründet. Eine Bradykardie kann auf verschiedene Weise festgestellt werden. Man kann den Puls fühlen, d. h. die Pulsschläge pro Minute zählen, oder das Herz abhören. Der Nachweis durch ein Elektrokardiogramm, kurz EKG genannt, ist die gebräuchlichste Methode zur Diagnose (Feststellung) des verlangsamten Herzschlages. Das EKG registriert die elektrische Aktivität des Herzmuskels und zeichnet diese auf.

Wie wird die Versorgung eines Krankenhauses überprüft?


Das Krankenhaus dokumentiert die Behandlung aller Patienten detailliert, z. B. auch ob die Auswahl des Herschrittmacher-Systems gemäß der geltenden Leitlinie erfolgt ist.

Aus diesen Angaben werden Kennzahlen berechnet, die zeigen, wie hoch der Anteil der Patienten ist, bei denen die Vorschriften eingehalten wurden. Die Kennzahl gibt Aufschluss darüber, wie hoch der Anteil der jeweiligen Klinik im Verhältnis zu dem anderer Kliniken ist. Da bei allen Patienten die Leitlinien beachtet werden sollen und bei der Annahme, dass sich die Komplikationen, die aufgrund von schwierigen Eigenschaften der Patienten ergeben ungefähr gleich verteilt, geben diese Kennzahl Aufschluss darüber, wie sorgfältig gearbeitet wird.

Sollte diese Kennzahl jedoch bei einigen Krankenhäusern im Vergleich höher liegen, so wird dort nicht automatisch schlecht gearbeitet. Die Kennzahlen zeigen den Krankenhäusern nur, wo sie liegen. Regelmäßig treffen sich Expertenkommissionen, welche die Kennzahlen der Klinik analysieren und prüfen, ob Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Kennzahlen sind daher ein Anhaltswert, dürfen aber nicht als einziges Kriterium herangezogen werden. Krankheitsbilder und Voraussetzungen der Patienten, wie zum Beispiel das Alter und die Fitness, sind stark unterschiedlich und können bei Komplikationen zu abweichenden Kennzahlen führen.

Die Kennzahl

Optimaler Wert: 100%
Deutscher Durchschnitt: 92,32%
Folglich wurden im Jahr 2006 im Durchschnitt bei 92 bis 93 von 100 Patienten die Leitlinien bei der Auswahl des Herzschrittmacher-Systems beachtet.
Damit liegen Krankenhäuser mit einem Wert von mehr als 92,32% besser als der Durchschnitt. Da es für diesen Indikator jedoch keine klar belegbare Grenze für gute Qualität gibt, wurde ein Referenzbereich festgelegt, der besonders auffällige Ergebnisse kennzeichnet. Gemäß diesem Wert, haben Krankenhäuser von mind. 90% das Qualitätsziel erreicht und erst Werte, die darunter liegen, gelten als auffälliges Ergebnis.

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