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Gesamtnote
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Fortschrittliche Medizin und exzellente Pflege mit christlichen Werten zu verbinden, dies hat sich AGAPLESION zur Aufgabe gemacht. Und genau das macht den Unterschied zu anderen Gesundheitskonzernen.
Das AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS und seine Einrichtungen sind Mitglied in diesem starken, bundesweiten Verbund mit mehr als 100 Einrichtungen. Wir sind in der Region Hameln-Pyrmont Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der Gesundheit und Pflege. Als innovatives und leistungsfähiges Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit sektoralen Spitzenleistungen finden Sie bei uns ein breit gefächertes Leistungsangebot: Krankenhaus, Seniorenzentrum, stationärer und ambulanter Pflegedienst, Medizinisches Versorgungszentrum und eine Gesundheits- und Krankenpflegeschule. Alles vor Ort.
Erfahren Sie mehr über unsere traditionsreichen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die seit 1899 in Bad Pyrmont tätig sind.
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 68
Fälle: 561
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 38
Fälle: 296
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 402
Fälle: 23.023
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 100
Fälle: 2.507
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3617) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.54) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3617) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (16.97) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3050) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (19.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3050) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.06) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2055) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2055) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (8.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
108.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (1303) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.82) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
36.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (1303) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.74) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
22.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (909) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
34.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (909) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.13) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
218.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (642) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.39) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
288.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (642) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (3.07) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
124.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (442) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
76.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (442) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.41) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
288.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.64) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
268.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (106.14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
178.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.36) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
182.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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