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Jüdisches Krankenhaus Berlin - Stiftung des bürgerlichen Rechts in der Heinz-Galinski-Straße 1 ist ein mittelgroßes Krankenhaus in Berlin. Mit einer Kapazität von 333 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 15.195 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen.
Jüdisches Krankenhaus Berlin - Stiftung des bürgerlichen Rechts berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Jüdisches Krankenhaus Berlin - Stiftung des bürgerlichen Rechts verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen.
Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 192
Fälle: 2.769
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 196
Fälle: 8.011
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 262
Fälle: 10.383
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 427
Fälle: 12.827
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 367
Fälle: 10.795
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 3.011
Fälle: 142.114
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 245
Fälle: 14.141
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 146
Fälle: 1.742
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 145
Fälle: 7.233
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 185
Fälle: 7.297
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 1.003
Fälle: 44.422
Trägerschaft:
öffentlich
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (6625) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (34.54) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (6625) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (72.44) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1144) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.53) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1144) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.98) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2673) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (15.63) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2673) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (26.79) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (460) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (460) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (7.09) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2647) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2647) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1646) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.08) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1646) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (37.33) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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Heinz-Galinski-Straße 1, 13347 Berlin, Deutschland
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