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Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH in der Charlottenstr. 72 ist ein großes Krankenhaus in Potsdam. Mit einer Kapazität von 1.126 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 42.304 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen. Für Besucher und Patiententen gibt es einen Geldautomaten.
Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Sehr schlecht
Ich weiß ja nicht wie diese Klinik diese Preise erhalten hat, die am Haupteingang jedem präsentiert werden. Die F 3, Gynäkologie und Geburtshilfe, 
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Orthopädie
Chefarzt Dr. Reinhardt und sein gesamtes Team haben mich sehr gut vor, während und nach meiner Operation betreut und ich schätze die hervorragende 
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Entbindung
Ich war mit dem Aufenthalt im Klinikum sehr zufrieden. Das ganze Personal ist sehr kompetent. Vielen Dank!
Fahrlässiges Verhalten
Trotz immer stärker werdende Schmerzen wurde mir erst kurz vor knapp geholfen!! Galle war schon geplatzt und Personal trotzdem noch unhöflich und 
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Gesamtnote
Entfernung
Betten: 16
Fälle: 0
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 57
Fälle: 2.411
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 162
Fälle: 4.620
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 120
Fälle: 1.693
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 244
Fälle: 12.519
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 190
Fälle: 4.689
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 60
Fälle: 6.799
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 200
Fälle: 6.488
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 333
Fälle: 3.984
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 35
Fälle: 268
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 358
Fälle: 14.680
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Fahrlässiges Verhalten
Trotz immer stärker werdende Schmerzen wurde mir erst kurz vor knapp geholfen!! Galle war schon geplatzt und Personal trotzdem noch unhöflich und Empathielos
Entbindung
Ich war mit dem Aufenthalt im Klinikum sehr zufrieden. Das ganze Personal ist sehr kompetent. Vielen Dank!
Orthopädie
Chefarzt Dr. Reinhardt und sein gesamtes Team haben mich sehr gut vor, während und nach meiner Operation betreut und ich schätze die hervorragende Fachkompetenz sehr.
Das Team ist sehr zu empfehlen!
Sehr schlecht
Ich weiß ja nicht wie diese Klinik diese Preise erhalten hat, die am Haupteingang jedem präsentiert werden. Die F 3, Gynäkologie und Geburtshilfe, kann definitiv nicht dazu gehört haben. Bis auf zwei Schwestern, sind alle unhöflich und faul. Bitte geht zur Entbindung nicht in diese Klinik. Im Kreißsaal seit ihr noch willkommen, aber auf dieser Station nicht mehr. Meine Tochter hat Zwillinge bekommen und wurde auf dieser Station total alleine gelassen. Es sind die ersten Kinder, die sie bekommen hat. Natürlich ist es mit einem Kind schon nicht so einfach, aber mit zwei ist es noch schwieriger. Man bekommt die Kinder ins Zimmer und dann nach dem Motto friss oder stirb, wird man allein gelassen. Wenn man in der Nacht klingelt und die Bitte äußert, ob man zwei Fläschchen bekommen kann bekommt man zur Antwort, sie wissen ja wo die stehen und noch andere blöde Antworten. Liebe werdende Mütter, sucht Euch ein anderes Krankenhaus aus, nicht dieses Klinikum mit unfähigen, mit sich selbst beschäftigte und nie erreichbare und faule Schwestern. Die Ärzte und die liebe Reinigungkraft sind der einzige Lichtblick auf dieser Station. Die guten Seelen finden aber bestimmt auch in einem anderen Krankenhaus eine Stelle. Bitte, auch wenn Führungen gemacht werden und es total toll präsentiert wird, seid nicht blind nehmt ein anderes bessere Krankenhaus
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1835) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (19.43) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1835) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (40.98) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
475.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (349) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.16) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
143.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (349) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (36.56) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (468) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.73) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (468) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.42) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1334) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.73) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1334) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (11.77) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4477) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.52) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4477) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.45) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1242) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.27) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1242) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1561) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.13) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1561) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.66) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2431) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (15.99) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2431) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (34.64) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1871) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.23) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1871) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (41.82) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3377) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.86) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3377) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (42.93) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2706) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.67) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2706) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (38.94) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1050) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.38) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1050) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (32.26) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (349) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.92) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (349) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (5.52) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1198) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.48) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1198) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (12.24) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (372) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.01) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (372) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
144.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.25) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
57.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
203.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (2711) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.75) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
68.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (2711) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.01) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
197.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (619) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.93) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
37.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (619) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.02) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
41.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (2758) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.85) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
22.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (2758) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.7) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (991) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3.97) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (991) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.48) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (815) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.76) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (815) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
202.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (2151) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.87) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
72.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (2151) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.32) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (145) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.36) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (145) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (19.32) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (958) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.87) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (958) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.21) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2075) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.03) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
105.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2075) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (23.18) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2251) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (30.23) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2251) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (84.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1660) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.69) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1660) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (32.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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