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Gesamtnote
Aufenthalt Uniklinik Mannheim
Ich bin vor der Uniklinik Mannheim sehr enttäuscht über die Behandlung die nicht zu meiner Zufriedenheit war. Die Schwestern kamen erst ca. 1 - 2  [...]
Universitätsklinikum Mannheim GmbH in der Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 ist ein großes Krankenhaus in Mannheim. Mit einer Kapazität von 1.352 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 47.251 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen. Für Besucher und Patiententen gibt es einen Geldautomaten.
Universitätsklinikum Mannheim GmbH berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Im Universitätsklinikum Mannheim GmbH ist es möglich, Kinder betreuen zu lassen. Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Aufenthalt Uniklinik Mannheim
Ich bin vor der Uniklinik Mannheim sehr enttäuscht über die Behandlung die nicht zu meiner Zufriedenheit war. Die Schwestern kamen erst ca. 1 - 2 
[...]
Uniklinik Mannheim NIE NIE wieder
In diesem Krankenhaus ist der Patient Übungsmittel für Studenten.Es ist dazu da, die verwöhnten Bengel und Gören unserer gehobenen Mittelschicht 
[...]
Sehr Sehr Sehr unzufrieden und enttäucht
Sehr geehrte Damen u. Herren,
Ich bin der Ehemann von Frau xxx, die bei Ihnen jetzt über 5 Jahre wegen einem KAP-Syndrom in Behandlung ist. Ich habe 
[...]
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 525
Fälle: 21.589
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 349
Fälle: 2.882
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 55
Fälle: 2.998
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 407
Fälle: 18.235
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 497
Fälle: 19.478
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 963
Fälle: 39.912
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 82
Fälle: 4.341
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 174
Fälle: 3.860
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 550
Fälle: 13.671
Trägerschaft:
gemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 315
Fälle: 11.021
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 94
Fälle: 2.391
Trägerschaft:
privat
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Sehr Sehr Sehr unzufrieden und enttäucht
Sehr geehrte Damen u. Herren,
Ich bin der Ehemann von Frau xxx, die bei Ihnen jetzt über 5 Jahre wegen einem KAP-Syndrom in Behandlung ist. Ich habe meine Frau immer zu allen Terminen in der Zeit begleitet. Für den letzten Termin haben wir zweimal umsonst viele Stunden im Klinikum verbracht. Einmal war der Arzt krank und beim zweiten Mal das Gerät defekt dafür hat sich der behandelnde Arzt entschuldigt dies war i. Ordnung. Für den dritten Termin war der weite Weg für meine Frau sehr beschwerlich, da sie wenige Tage zuvor das Gefühl in den Beinen verloren hat kurz davor hat es mehrmals im Nacken geknackt. Weil der Termin im Krankhaus feststand dachten wir die Ärzte werden sich darum kümmern. Und haben dies bei jedem Kontakt mit Ärzten und Schwestern gesagt. Leider haben wir das Gefühl das dies niemand interessiert hat. Der Arzt bei der Aufnahme sagte ein Orthopäde wird sich die Sache ansehen. Darauf hat sich meine Frau verlassen und die Zähne zusammen gebissen für den Weiteren Ablauf im Klinikum. Bei der Stationsaufnahme haben wir dies auch der Schwester mitgeteilt, dass es große Probleme mit dem Laufen gibt und dass der Arzt unten gesagt hat ein Orthopäde kommt vorbei. Vor der Endoskopie war kein Zimmer frei und wir mussten sehr lange auf Gängen stehen und die Kleider in eine Abstellkammer bringen. Ein beruhigen vor dem Eingriff war so nicht möglich.
In der der Nacht konnte meine Frau nicht schlafen, da sie noch einmal das Zimmer wechseln musste.
Die Anstrengungen wieder alles zusammenzupacken, mit den oben geschilderten Laufbeschwerden, waren nach der Endoskopie sehr groß. Am Morgen war meine Frau glücklich das Sie zum Röntgen kommt und man vielleicht die Ursache für die Laufprobleme erkennt. Wieder auf Station, sagte ihr die Stationsärztin, das beim Röntgen nur nach der Luge geschaut wurde sie könne jetzt nach Hause gehen und mit den geschilderten Symptomen solle sie zum Hausarzt gehen. Der Orthopäde kam leider nicht vorbei ?????.
Ich habe meine Frau dann abgeholt. Sie kam weinend aus dem Klinikum und war käseweiß und konnte sich kaum auf den Beinen halten. Ich habe sie nach Hause gefahren und sie hat sich dann sofort schlafen gelegt. In den 5 Jahren habe ich meine Frau nie so gesehen wie nach diesem Tag im Klinikum. Wir haben in den 5 Jahren viel im Klinikum erlebt, aber so eine Gleichgültigkeit noch nicht.
Meine Frau ist eine starke Person und hat alle OP u. Anwendungen (2Akten) immer Klaglos über sich ergehen lassen. Bei Vorherigen Terminen hat meine Frau auch gesagt das das Essen nicht mehr richtig nach unten rutscht hierzu bekam sie auch keine Empfehlung. Nach dem Krankenhaustermin müssen wir jetzt einen Arzt suchen der bereit ist zu helfen.
Ich habe mich noch nie beschwert, aber nach dieser Erfahrung glaube ich es ist besser Ihnen mein Unbehagen Mitzuteilen.
freundliche Grüße
M.S.xxx
67125 xxx
xxx
Uniklinik Mannheim NIE NIE wieder
In diesem Krankenhaus ist der Patient Übungsmittel für Studenten.Es ist dazu da, die verwöhnten Bengel und Gören unserer gehobenen Mittelschicht auszubilden. Machen sie sich selbst ein Bild, sprechen sie dort mit so einem "Gott in weiß" und sie wissen was ich meine!!In Patientenkomfort oder gutes Essen wird nicht investiert(siehe bettläg. Patienten-manuell verstellbare Uraltbetten ohne Anti-Dekubitus-Matratzen,selbst das Pflegepersonal beschwert sich,nicht funktionierende Türen(eigentlich sollten die ALLE auf Knopfdruck zu öffnen sein-Rollstuhl)ständig defekte Aufzüge).Die Studenten werden auf neuen Patienten mit Nadeln losgelassen um Blut abzunehmen/Zugänge zu legen,selbst wenn sie fürBEIDES 3-4 Anläufe brauchen.Wenn der eine Zugang dann z.B.gezogen wirdhat man ein Problem.Dann kommtwieder ein Student der wild an einem rumsticht ohne Erfolg.Der gerufene Arzt beschwert sich dann beim Patienten,da ist ja schon alles verstochen(IM ERNST?)und die Stellen zum Stechen werden für den Patienten immer schmerzhafter(Blutabnahme im Handrücken und zwar so brutal das sofort die Ader platzt,der Ärztin war das egal,schließlich hat die Patientin ja noch einen zweiten für die 2. Ampulle).Wenn man sich dann als Patient erdreistet NEIN zu der Ärztin zu sagen,wird das erstmal überhört(übrigens wär das dann ein Straftatbestand geg.die Selbstbestimmung!!).Wenn man dann die Hand wegzieht und versucht den Stauschlauch aufzumachen und der Ärztin dann sagt,das sie Unfähig ist,bekommt man endlich mal ein Gespräch mit seinem behandelnden Arzt(natürlich nicht unter 4 Augen).Der unterstellt einem dann noch,man hätte der jungen Ärztin den Stauschlauch(den man ja gar nicht auf bekommen hat)hinterher geschmissen.Warum?Es geht nur darum das die Ärzte mit Respekt zu behandeln sind(wo ist da der Respekt gegenüber dem Patienten, Nein heißt Nein?Nachdem dann endlich wieder ein Zugang gelegt war(ganz blöde Stelle, Handgelenk innenseite),musste ich immer eine gewisse Handhaltung einnehmen,damit das Mittel überhaupt lief.Der Arzt der mir die Nadel gelegt hatte,hat mich darüber aufgeklärt und sie mir gezeigt.Aber eineSchwester dort hatte keine Zeit darauf zu warten und hat jedes mal den infusionsschlauch zusammen gedrückt,was einen Schlag in die Vene zur Folge hat der weh tat.Da ich auch nachts IV bekam,wurde ich einmal durch einen Schlag in die Vene geweckt, bei dem ich nur noch jammerte.Von der Schwester"die IV lief nicht".Zwischendurch wieder Blutabnahme, wieder verstochen.Später,der Schwester gehts wieder nicht schnell genug ich sag noch ich kann nichtsehen ob es tropft, Schlag in die Vene und dann noch rumziehen am Zugang.Resultat:2.Zugang rausgezogen. Mitten in der Nacht kommt eine Ärztin und versucht einen neuen zu legen(ich willige sogar ein,es an einer Ader zu versuchen,die 15 Jahre lang wie ein Kabelstrang war und nur geronnenes Blut enthielt,das weiß ich,weil diverse Ärzte über Jahre hinweg dort versucht haben Blut zu nehmen.Jetzt kann man da wenigstens wieder Blut nehmen aber nur unter Schmerzen.)Wir versuchen es und es tut so weh, das ich schreie und sie anbettle die Nadel raus zu ziehen.Sie findet sonst nichts, also lassen wir es.Ich frage sie, warum man jetzt nicht einfach mit Tabletten weiter macht,schließlich ist die"akute Phase"schon längst vorbei und eigentlich stellt man schon nach 3-4 Tagen auf Tabletten um(da die beh.Oberärztin mir nur den Fachausdruck meiner Erkrankung gegeben hat,aber keine Aufklärung erfolgte,habe ich mich notgedrungen im Internet selbst informiert!!)Sie meint das sie normalerweise 5 Tage IV geben,ich Informiere sie, das es bei mir schon 6 sind.Sie frägt nach und bekommt gesagt,das IV bei mir weiter gemacht werden soll.Ich frage sie wieso und sie antwortet:"Die machen das, damit man die PATIENTEN SCHNELLER ENTLASSEN KANN"!!!!Weitere Versuche Zugang zu legen folgen morgens,sie wollen in die schmerzhafte Vene,ich sage Nein.Wieder die junge Ärztin(Vorfall geschildert):Ich Diskutiere nicht mit ihnen rum,wenn sie mich nicht machen lassen,bekommen sie eine Handvoll Pillen in die Hand gedrückt und werden jetzt sofort Entlassen,wenn sie dann zu Hause eine Blutvergiftung bekommen und sterben ist das ihr Problem.Ich sage JA und packe. Bei der darauffolgenden Visite in Anwesenheit des Oberarztes streitet die Ärztin natürlich alles ab(eine Jungärztin die lügt und nicht zu den Aussagen steht die sie selbst tätigt, ist unfähig und überflüssig!!). Ich aber bestehe auf die zuvor von ihr gemachte Aussage, das ich jetzt entlassen werde. Im endeffekt muss ich einen Wisch unterschreiben, das ich mich auf eigene Gefahr selbst entlasse, darauf vermerke ich jedoch das was die Ärztin zu mir gesagt hat(dann möchten sie den Wisch eigentlich nicht annehmen, ist mir aber egal!!). Sie vermerkt, das sie mich über Risiken aufgeklärt hätte.Entlassung dauert ewig, mein Freund und ich gehen, geben aber vorher einen Zettel mit der Emailadresse und der Faxnummer meines Arztes. Arztbrief 6h später immer noch nicht da. Mein Doc wird sauer und ruft an, wird erst nach drängen und Stimme erheben von Arzt zurück gerufen. Ausrede ist, sie wussten nicht wo sie da den Arztbrief überhaupt hinschicken(die Emailadresse meines Doc`s fängt an mir praxis. und Adresse in Mannheim), also schlechteste Ausrede ever. Ausserdem wurde ja gesagt, sie sollen es meinem Doc schicken. Weitere Behandlung: Mikrobiologe+Ärzte sind zu dem Schluss gekommen, mir ein Antibiotikum zu geben und zwar genau das, das in meiner Akte steht unter Unverträglichkeit/Allergie und ich eigentlich nicht nehmen soll/darf. Allesamt unfähig zu lesen? oder noch schnell dem Patienten eine hinterher gegeben? Unterste Schublade!!!
Aufenthalt Uniklinik Mannheim
Ich bin vor der Uniklinik Mannheim sehr enttäuscht über die Behandlung die nicht zu meiner Zufriedenheit war. Die Schwestern kamen erst ca. 1 - 2 Stunden nachdem ich den Knopf gedrückt hatte, vorbei. Das Essen war teilweise nach dem anrichten noch gefroren, so stelle ich mir als Privatpatient keine Uniklinik vor, von Preis ganz abgesehen.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (330) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (97.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (330) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (127.82) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1323) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.81) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1323) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.84) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
149.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (4410) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (46.32) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
91.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (4410) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (102.61) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
122.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (3054) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (30.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
31.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (3054) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (39.71) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
65.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (5251) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (26.09) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
18.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (5251) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (25.25) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
50.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (4475) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (29.85) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
19.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (4475) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33.63) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
102.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (4090) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (53.04) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
57.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (4090) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (81.48) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2596) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (25.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2596) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (19) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1582) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (27.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1582) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (46) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1197) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.67) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1197) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (15.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1689) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.33) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1689) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (42.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (25.95) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
196.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
88.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
168.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (2500) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
92.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (2500) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.44) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
192.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (3511) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (25) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
98.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (3511) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
41.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (639) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
14.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (639) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
164.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (1786) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (24.43) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
194.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (1786) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (39.32) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2203) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (20.56) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2203) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.35) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2671) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (22.99) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2671) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (32.61) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (729) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (19.06) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (729) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3279) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (25.69) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3279) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (46.91) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33.93) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim, Deutschland
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