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Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau in der Röntgenstraße 1 ist ein großes Krankenhaus in Halle (Saale). Mit einer Kapazität von 512 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 21.066 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Für Besucher und Patiententen gibt es einen Geldautomaten.
Zu den zusätzlichen Service-Angeboten zählt auch ein Schwimmbad/Bewegungsbad.
Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Hüft-OP
Kurzfristige Terminvergabe.Vorgespräch mit Assistenzarzt sehr ausführlich und alle meine Fragen wurden beantwortet. Erstaunt war ich vom 
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C2 "Gyn"
Mein Aufenthalt auf der C2 nach meiner Gebärmutterentfernung am 04.09 und der Aufenthalt bis zum 08.09 war wirklich super.
Die Schwestern waren total 
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Neurologie
Danke an das Team der Station besonderen Dank an den Oberarzt, er hat mir gezeigt das ich nur einen Schritt machen muss. Es hat geklappt fühle mich 
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Einmal Ölau und nie wieder.
Damals dir Neuro schon schlecht und heutzutage noch mehr.
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Einmal Ölau und nie wieder.
Damals dir Neuro schon schlecht und heutzutage noch mehr.
Neurologie
Danke an das Team der Station besonderen Dank an den Oberarzt, er hat mir gezeigt das ich nur einen Schritt machen muss. Es hat geklappt fühle mich fit und wach. Danke Danke
C2 "Gyn"
Mein Aufenthalt auf der C2 nach meiner Gebärmutterentfernung am 04.09 und der Aufenthalt bis zum 08.09 war wirklich super.
Die Schwestern waren total nett und hatten immer ein Lächeln auf den Lippen.
Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben. Ich möchte mich dafür bedanken!!!
Und hoffe einfach das dieser Dank auch an die Station weiter geleitet wird. Als Anerkennung für Ihre Arbeit.
Hüft-OP
Kurzfristige Terminvergabe.Vorgespräch mit Assistenzarzt sehr ausführlich und alle meine Fragen wurden beantwortet. Erstaunt war ich vom Anästhesisten. Auf meine speziellen Fragen und Wünsche wurde eingegangen und sie wurden auch berücksichtigt. OP verlief komplikationslos. Sehr gefallen hat mir die Atmosphäre auf der Station.Die Schwestern waren freundlich(auch in Drucksituationen) und sehr
Hilfsbereit. Die Physios haben immer eine sehr positive Stimmung verbreitet. Essen wird immer frisch zubereitet, es gibt Wahlessen und die Qualität war in Ordnung.
Nach 8 Tagen erfolgte die Entlassung. Ich konnte gut mit Krücken laufen.Wichtig für
mich, ich war den gesamten Krankenhausaufenthalt über schmerzfrei. Mit der Entlassung erhielt ich sofort notw. Rezepte, den Medikationsplan und den Entlassungsbericht für meinen Hausarzt. Ich war insgesamt sehr zufrieden mit meinem Klinikaufenthalt und kann das Martha-Maria-Krankenhaus Bereich Orthopädie nur weiterempfehlen.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2185) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2185) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (58.68) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4525) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (22.04) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4525) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (42.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1856) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1856) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (21.45) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (134) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (26.02) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (134) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (96.63) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (477) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.12) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (477) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1512) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.46) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1512) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (19) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3082) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.35) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3082) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (21.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2169) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.55) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2169) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1600) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.32) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1600) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (8.55) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2981) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (20.24) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2981) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (24.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (312) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (312) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (4.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (233) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (233) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.01) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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