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DRK Kliniken Berlin Westend in der Spandauer Damm 130 ist ein großes Krankenhaus in Berlin. Mit einer Kapazität von 510 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 28.846 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich.
DRK Kliniken Berlin Westend berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
DRK Kliniken Berlin Westend verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Gefährlich!
Rippenfraktur mit Reizung der Niere sowie Fraktur zweier Lendenwirbel nicht erkannt - MRT trotz wiederholter Nachfrage als unnötig abgelehnt - Patient 
[...]
Herr
Wir haben ohne Ankundigung 3stunde gewartet
Absolute Katastrophe
Absolute Katastrophe dieses Krankenhaus! Mein Mann kam am Montag 1.10. in die Notaufnahme mit einem Überweisungsschein. Ihm wurde vom Hausarzt ein OP 
[...]
Ambulante Behandlung
Über 4std. Warten,keine Informationen keine Behandlung
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 50
Fälle: 255
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 359
Fälle: 13.647
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 107
Fälle: 1.900
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 148
Fälle: 2.547
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 91
Fälle: 4.374
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 384
Fälle: 21.333
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 605
Fälle: 22.733
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 163
Fälle: 1.930
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 185
Fälle: 7.297
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 28
Fälle: 1.511
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 260
Fälle: 13.887
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Ambulante Behandlung
Über 4std. Warten,keine Informationen keine Behandlung
Absolute Katastrophe
Absolute Katastrophe dieses Krankenhaus! Mein Mann kam am Montag 1.10. in die Notaufnahme mit einem Überweisungsschein. Ihm wurde vom Hausarzt ein OP Eingriff verschrieben, der möglichst noch am selben Tag stattfinden sollte. Wir warteten 7 (!) Stunden im Wartezimmer der Notaufnahme. Mehrere andere Wartende gingen nach einigen Stunden nach Hause ohne je behandelt worden zu sein. Uns wurde nachts um 23:30 gesagt dass heute keine OP mehr machbar wäre wegen vielen Notfälle die Vorrang hätten. Die OP wurde auf 9 Uhr am Folgetag abgeordnet. Mein Mann kam um 9Uhr nüchtern zum Klinikum. OP wurde auf 11 Uhr verlegt. Später hieß es 18:30. ich kam, wie bereits Montag schon, direkt von der Arbeit zu ihm. Als um 19:30 immer noch nichts geschah, bat ich einen Pflegehelfer, meinem Mann bitte Flüssigkeit anzulegen (er wurde einfach in ein Zimmer gelegt ohne Versorgung- ich wäre mit meinen Kreislauf da schon abgeklappt). Uns wurde dann gesagt die OP müsse auf 23 Uhr verschoben werden - mal wieder wegen „zu vieler Notfälle“. Um 22 Uhr kam ein Arzt und erklärte uns dass es auch heute nicht mehr machbar sei. Derweil hatte sich ein anderer Wartender in unserem Zimmer mit dem Pflegepersonal „angelegt“ der bereits 14 Stunden wartete. Das Gespräch hätte man aufnehmen müssen. Sagte der Pfleger doch tatsächlich „das ist ein Geschäft hier.“ Wir haben uns lautstark beschwert was für unzumutbare und unmenschliche Zustände hier vorherrschen. Hier geht es nur um Geld. Menschen helfen= Pustekuchen. Es wurde sich entschuldigt mit der Argumentation, es gäbe nur 2 Chirurgen und Notfälle hätten immer Vorrang. Seit heute morgen 8Uhr (Tag 3!) sitzen wir nun wieder hier, OP 10:30 war angelegt, jetzt ist es 14Uhr und es heißt „heute auf jeden Fall um 15Uhr“. Ich glaube hier keinem mehr. Habe bereits Beschwerdebrief ausgefüllt. Wir waren schon öfter hier und wurden in der Regel gut behandelt aber diese Erfahrung hat uns schockiert sodass wir auch andere Menschen warnen möchten. Das Krankenhaus Management sollte ernsthaft etwas gegen diese unmoralischen Behandlungsweisen unternehmen und mehr Personal einstellen damit neben den Notfällen die terminierten Patienten berücksichtigt und menschlich behandelt werden. Denn im Moment fühlt man sich wie ein Stück Fleisch oder Ware das vergammelt ohne Rücksicht auf (menschliche) Verluste!
Herr
Wir haben ohne Ankundigung 3stunde gewartet
Gefährlich!
Rippenfraktur mit Reizung der Niere sowie Fraktur zweier Lendenwirbel nicht erkannt - MRT trotz wiederholter Nachfrage als unnötig abgelehnt - Patient mit Schmerzmitteln nach Hause geschickt. Unmöglich!!!!
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3808) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.78) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3808) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (40.39) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2933) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.92) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2933) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (28.61) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3144) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (20.54) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3144) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (28.93) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3262) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (20.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3262) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (31.49) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
121.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (1989) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.74) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
89.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (1989) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (15.14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (5335) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.12) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (5335) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (18.47) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
184.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (534) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.17) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
166.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (534) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.62) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
284.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (3059) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (19.38) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
343.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (3059) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.73) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
248.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (730) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.43) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
118.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (730) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.69) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
98.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (1322) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.28) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
26.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1322) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (3.73) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
190.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (471) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (46.24) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
132.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (471) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (100.77) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1892) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1892) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (3.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (114) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.25) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (114) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2.01) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
185.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (253) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.89) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
105.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (253) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (12.94) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
145.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.71) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
240.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
176.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.72) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
94.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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