Wahlleistungen im Krankenhaus

Wem ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht, der möchte diese Zeit auf angenehme Weise verbringen. Die Krankenhäuser kümmern sich darum, dass es uns schnell wieder besser geht und tun dafür alles medizinisch Notwendige. Doch viele zusätzliche Annehmlichkeiten, wie z. B. ein Einzelzimmer, gehören nicht zum Standardprogramm eines Krankenhauses, ebenso wie die Wahl der Behandlung durch den Chefarzt.

Was steckt also genau hinter solchen Wahlleistungen und wie kann man diese in Anspruch nehmen?

 

Was sind Wahlleistungen im Krankenhaus?

Bei Wahlleistungen handelt es sich um Zusatzleistungen, die Sie selber bezahlen müssen, wenn sie diese in Anspruch nehmen wollen. Diese Wunschleistungen können bei der Unterkunft, der Arztwahl und der medizinischen Versorgung in Anspruch genommen werden.

Wie jeder Arzt sind auch Krankenhäuser dazu verpflichtet, alles medizinisch Zweckmäßige und für die Versorgung Ausreichende für ihre Patienten zu unternehmen. Wahlleistungen gehen aber über die notwendige Behandlung, die jedem gesetzlich Versicherten zusteht, hinaus und müssen deswegen vom Patienten selber übernommen werden.

 

Welche Wahlleistungen gibt es?

Wahlleistungen können in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden:

  • Unterkunft (nichtärztlich)
  • Ärztliche Wahlleistungen
  • Medizinische Wahlleistungen

Bei den Wahlleistungen bezüglich der Unterkunft können Sie sich aussuchen, ob Sie in einem Einzel- oder Doppelzimmer untergebracht werden wollen. Normalerweise hat man hier keine Wahl und wird ohne die Wahlleistung maximal in einem Zweibettzimmer untergebracht.

 

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Wichtig zu wissen: Wenn aus medizinischen Gründen, wie beispielsweise erhöhten Ruhebedarf, der Aufenthalt in einem Einzelzimmer notwendig ist, darf Ihnen das Krankenhaus dies nicht in Rechnung stellen.

Das Einzelzimmer zahlt dann die Krankenkasse. Ansonsten gehört die Ausstattung des Zimmers ebenfalls zu den Wahlleistungen, wie beispielsweise Fernseher, Internetanschluss oder Telefon. Zudem können zu den Leistungen eine separate Dusche und Toilette, ein Balkon, eine besondere Zimmergröße oder zusätzliche Verpflegungen gehören.

Durch die ärztlichen Zusatzleistungen haben Sie die Möglichkeit, sich selber auszusuchen, von welchem Arzt Sie sich behandeln lassen wollen. Normalerweise werden Patienten immer von dem Arzt behandelt, der gerade Dienst hat. Durch die Wahlleistung können Sie aber auf die Behandlung durch den Chefarzt oder eines Spezialisten bestehen.

Wichtig auch hier zu sagen: Wenn der Chefarzt der einzige Arzt im Krankenhaus ist, der eine bestimmte Behandlung durchführen kann, die Sie gerade brauchen, gehört dies auch zu den standardmäßigen Krankenhausleistungen und muss nicht extra gezahlt werden.

Medizinische Wahlleistungen beinhalten Behandlungen, die auf medizinischer Seite nicht notwendig sind, wie beispielsweise Schönheitsoperationen. Zudem gehören dazu erweiterte Leistungen, die im Zusammenhang mit den allgemeinen Krankenhausleistungen stehen, wie zusätzliche Laborleistungen. Auch alternative Leistungen, die von der standardmäßigen Behandlung abweichen, wie beispielsweise die modernsten Implantate, können von solchen Wahlleistungen abgedeckt sein.

 

Transportkosten als Wahlleistung?

Im weitesten Sinne könnte man Krankentransporte auch als Wahlleistungen bezeichnen, da sie in der Regel nicht zu den standardmäßigen Krankenhausleistungen zählen. Hier gilt es aber, sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu informieren, wann solche Krankentransporte übernommen werden und ob es gesonderte Tarife dafür gibt.

In der Regel werden Krankentransporte dann übernommen, wenn diese aus medizinischen Gründen zwingend notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug der Patient nutzt hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.

Jeder Versicherte muss sich in jedem Fall die Fahrten zu einer ambulanten Behandlung von der Krankenkasse genehmigen lassen. Hier gelten für die genehmigten Fahrten die allgemeinen Zuzahlungsregeln von zehn Prozent, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt.

Besteht keine medizinische Notwendigkeit für einen Transport, müssen die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen und private Krankentransporte und Transporte nach Hause müssen selber bezahlt werden.

 

Was kosten Wahlleistungen im Krankenhaus?

Solange Sie die Wahlleistungen nicht durch zusätzliche Versicherungen, wie beispielsweise einer Krankenhauszusatzversicherung abgedeckt haben, müssen Sie für diese Leistungen selber aufkommen.

Bei der Unterkunft hängt der Preis pro Aufenthaltstag von den einzelnen Extras ab, die Sie in Ihrem Zimmer haben möchten. Ein Einzelzimmer kostet pro Tag in der Regel um die 150 Euro. Je nachdem ob man noch einen Balkon, ein eigenes Telefon, persönlichen Service und eine eigene Dusche haben möchte, landen Sie bei einem Tagespreis schon mal gut bei 200 Euro.

Wenn Sie sich vom Chefarzt behandeln lassen wollen, kann dieser das 3,5-fache der eigentlichen Kosten für die Behandlung berechnen. Die Wahlleistungen können aber immer variieren und sollten im Vorfeld abgesprochen werden, damit Sie am Ende keine großen Überraschungen auf der Rechnung haben.

 

Wodurch können Wahlleistungen abgedeckt werden?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in einem Krankenhaus nur die Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Notwendigste nicht überschreiten. Möchten Sie aber die Wahlleistungen eines Krankenhauses in Anspruch nehmen und diese nicht selber zahlen, sollten Sie eine private Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung können je nach Krankenkasse variieren. In der Regel liegt der monatliche Beitrag zwischen 15 und 80 Euro.

 

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Mit der Krankenhauszusatzversicherung sind die wichtigsten Wahlleistungen eines Krankenhauses abgedeckt:

  • Wahl des Krankenhauses
  • Wahl des behandelnden Arztes
  • Chefarztbehandlung
  • Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer
  • Krankenhaustagegeld

 

Als privatversicherter Patient müssen Sie sich bei den Kosten weniger Gedanken machen.

Bei den meisten Versicherungen gehören einige der Wahlleistungen zu den Grundleistungen. Sind die Wahlleistungen in der privaten Versicherung enthalten, müssen Sie die Krankenhausrechnung lediglich bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen nach der Prüfung Ihr Geld erstattet. Dies sollten Sie aber vorab mit Ihrer Krankenkasse abgeklärt haben.

 

Über den Autor

Dr. med. Nikolai von Schroeders

Fachautor für Krankenhaus.de für organisatorische Themen rund um den Krankenhausaufenthalt

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