Einweisung ins Krankenhaus und die Terminvereinbarung - Wie es funktioniert

Die Einweisung ins Krankenhaus

Wenn Sie unter einer Erkrankung leiden oder eine Behandlung benötigen, die nicht bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden kann, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Einweisung zur Behandlung im Krankenhaus. Die Einweisung bedeutet, dass Sie nicht ambulant, sondern stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Tagtäglich erhalten rund 30.000 Patienten in Deutschland eine Einweisung und organisieren sich einen Termin in einem Krankenhaus. Die Einweisung wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Unter bestimmten Bedingungen können sich Patienten auch selber einweisen, das ist aber eher unüblich.

Die Kosten für die Behandlung übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse, insofern keine Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden. Privatpatienten sollten sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse absprechen und die Kostenübernahme klären.

Die Einweisung erhalten Sie in Form eines Einweisungsscheins, dieser wird häufig auch Verordnung zur Krankenhausbehandlung genannt.

 

Der Einweisungsschein

Der Einweisungsschein - oder auch Verordnung zur Krankenhausbehandlung - wird von Ihrem Arzt ausgestellt. Darauf enthalten sind folgende Informationen:

  • Name
  • Adresse
  • Krankenkasse
  • Diagnose
  • Art der notwendigen Behandlung
  • Informationen über mitgegebene Befunde
  • besondere medikamentöse Behandlungen
  • unter Umständen Vorschläge für ein bis zwei Krankenhäuser
  • Stempel und Unterschrift des einweisenden Arztes

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Der Unterschied zwischen Einweisung und Überweisung

Eine Einweisung erhalten Sie, wenn Sie stationär - also mindestens eine Nacht - im Krankenhaus behandelt werden sollen.

Eine Überweisung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie zu einer ambulanten Behandlung - also nicht über nacht - im Krankenhaus behandelt werden. Für einfache Behandlungen werden in der Regel logischerweise nur Überweisungen ausgestellt.

 

Kann man sich selber ins Krankenhaus einweisen?

Grundsätzlich ist laut einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel keine vertragsärztliche Einweisung notwendig, um die Kosten des Aufenthaltes bei der Krankenkasse vergüten zu lassen. Aber: es ist immer besser, eine Einweisung eines Arztes zu bekommen. Sollten Sie sich selber einweisen, und im Nachhhinein festgestellt werden, dass Ihre Behandlung auch ambulant bei einem niedergelassenen Arzt erfolgen hätte können, müssen Sie die Kosten des Aufenhtaltes komplett selber tragen. Diese können vor allem bei längeren Aufenthalten schnell mehrerere tausend Euro betragen.

 

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Häufige Fragen zur Einweisung ins Krankenhaus

Kann ich ohne Einweisung im Krankenhaus behandelt werden?

Nein, das geht nicht. Sie benötigen immer eine Einweisung, nach Möglichkeit von Ihrem Arzt. Die Ausnahme bilden natürlich Notfälle.

 

Wie lange ist eine Einweisung ins Krankenhaus gültig?

Die Einweisung ist solange gültig, bis die Behandlung stattgefunden hat. Demnach verliert die Einweisung Ihre Gültigkeit nicht. Dennoch sollten Sie sich nach Erhalten der Einweisung zeitnah um einen Termin bemühen.

 

Zahlt die Krankenkasse meinen Krankenhausaufenthalt?

Ja, in der Regel werden die meisten oder sogar alle Kosten übernommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier in unserem Artikel dazu.

 

Ist es möglich eine Einweisung nachzureichen?

Falls Ihr Arzt Ihnen die Einweisung aus bestimmten Gründen erst später ausstellen kann, können Sie in bestimmten Fällen die Einweisung auch nachreichen. Wir raten allerdings eindeutig davon ab. Am Tag Ihrer Aufnahme im Krankenhaus verpflichten Sie sich via Unterschrift, dass Ihr Aufenthalt medizinisch notwendig ist und stationär im Krankenhaus erfolgen muss. Dies wird mit Ihrer Einweisung offiziell bestätigt. Sollten Sie also im Nachhinein doch keine Einweisung erhalten können, müssen Sie die vollen Kosten Ihres Aufenthaltes selber tragen. Deshalb sollten Sie im Zweifelsfall Ihren Termin absagen, um böse Überaschungen zu vermeiden.

 

Bin ich bei einer Einweisung verpflichtet ins Krankenhaus zu gehen?

Das sind Sie nicht. Sie selbst haben natürlich nach wie vor die Entscheidungsgewalt über Ihr Leben und Ihre Gesundheit. Bei Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung den Weg ins Krankenhaus verweigern, können allerdings unter Umständen Regelungen greifen, die Patienten zu einer Behandlung im Krankenhaus zwingen. Insbesondere dann, wenn die Patientin oder der Patient aufgrund von beispielsweise einer Selbstverletzung ins Krankenhaus muss.

 

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Einweisung ins Krankenhaus - Der Ablauf

Ihre behandelnder Arzt stellt Ihnen einen Einweisungsschein aus. Darauf sind Ihre persönlichen Daten, Ihre Krankenkasse und Informationen rund um Ihre Diagnose verzeichnet. Nun steht Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus nichts mehr im Wege. Als nächsten Schritt sollten Sie ein passendes Krankenhaus auswählen.

 

Schritt 1: Die passende Klinik finden

Ihr Arzt wird eventuell ein Krankenhaus vorschlagen. In der ´Regel bleibt Ihnen diese Entscheidung aber  selbst überlassen: in Deutschland herrscht freie Krankenhauswahl. Sie bestimmen also selber, in welchem Klinikum Sie behandelt werden möchten.

Beachten Sie bitte, dass je nachdem welche Behandlung Sie benötigen, nicht alle Krankenhäuser für Ihre Behandlung geeignet sind. Nicht alle verfügen über die entsprechenden Spezialisten oder Fachabteilungen.

Sollte es sich bei Ihrer Behandlung um einen einfachen Eingriff handeln, ist das kleine Krankenhaus um die Ecke in der Regel völlig ausreichend. Sollten Sie eine komplexere Behandlung benötigen, empfiehlt sich eine entsprechend spezialisierte Klinik.

Wie Sie schnell und einfach eine passende Klinik finden erklären wir hier.

 

 

Schritt 2: Die Kontaktaufnahme

Nachdem Sie nun ein passendes Krankenhaus gefunden haben, sollten Sie Kontakt aufnehmen. Das geht entweder telefonisch, hier müssen Sie sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen, eventuell ist Ihr Ansprechpartner auch nicht erreichbar, dann müssen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen. Alternativ können Sie hier auf Krankenhaus.de Ihre Klinik suchen und mit wenigen Klicks einen Termin anfragen. 

 

 

Schritt 3: Die Vorbereitung

Ist der Termin mit dem Krankenhaus ausgemacht, kann es nun an die Vorbereitung gehen. Unter Umständen sind vor Ihrer Behandlungen einige Voruntersuchungen nötig. Genaue Auskunft wird Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der Terminvereinbarung geben.

Für die Vorbereitung Ihres Aufenthaltes empfehlen wir Ihnen unsere Checkliste. Dort listen wir alle Dinge auf, die Sie für Ihren Aufenthalt im Krankenhaus benötigen werden.

Bei der Aufnahme im Krankenhaus müssen Sie in der Regel einen Fragebogen ausfüllen, in der Sie das Krankenhaus über Erkrankungen, medikamentöse Einstellungen und viele weitere Dinge rund um Ihre Gesundheit informieren.

So wird sichergestellt, dass Ihre persönlichen Bedürfnisse bestmöglich bei der Behandlung berücksichtigt werden können, und zum Beispiel unerwünschte Wechselwirkungen mit Medikamenten vermieden werden.

Bei dem Portal Selbstanamnese.de können Sie diesen Fragebogen kostenfrei bereits zuhause ausfüllen. Diesen können Sie dann zur Aufnahme mitbringen.

Gerade bei längeren Aufenthalten empfiehlt es sich auch, über die Freizeitgestaltung vor Ort nachzudenken.

 

Schritt 4: Die Aufnahme

Am Tag des vereinbarten Termins finden Sie sich im Krankenhaus am Empfang ein. Dort wird Ihnen alles weitere erklärt. Der Prozess der Aufnahme ist in den meisten Krankenhäusern identisch. Sie geben am Anfang alle wichtigen Dokumente am Empfang an die Mitarbeiter weiter, damit diese die Anmeldung abschließen können.

Folgende Dokumente sollten Sie auf jeden Fall mitbringen:

  • Ihren Einweisungsschein
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Versichertenkarte (für gesetzlich versicherte Patienten) oder Ihre KlinikCard und Ihre Krankenversicherungsnummer (für privat versicherte Patienten)
  • Name und Kontaktdaten einer Person, die im Notfall benachrichtigt werden soll
  • sämtliche Unterlagen, Vorbefunde und Krankheitsberichte die Ihr Arzt mitgegeben hat und Ihren Gesundheitsstatus dokumentieren

 

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Weitere nützliche Informationen

Zusätzlich kann es sich empfehlen, sich über die bestehenden Zusatzleistungen im Krankenhaus zu informieren. Sollten Sie beispielsweise eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer wünschen, oder während Ihres Aufenthaltes das WLAN oder Telefon nutzen wollen, sollten Sie sich vor Ort über die entsprechenden Gegebenheiten informieren. Weitere Infos über eine Krankenhauszusatzversicherung finden Sie in hier in unserem Artikel dazu.

Zudem kann es für Arbeitnehmer auch wichtig sein, sich für den Arbeitgeber eine entsprechende Krankschreibung zu organisieren.

Über den Autor

Dr. med. Nikolai von Schroeders

Fachautor für Krankenhaus.de für organisatorische Themen rund um den Krankenhausaufenthalt

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