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Helios Klinikum Berlin-Buch in der Schwanebecker Chaussee 50 ist ein großes Krankenhaus in Berlin. Mit einer Kapazität von 1.096 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 50.774 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Für Patienten und/oder Besucher, die aufgrund von Allergien besondere Bedürfnisse haben, gibt es allergenarme Zimmer. Für Besucher und Patiententen gibt es einen Geldautomaten.
Helios Klinikum Berlin-Buch berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Im Helios Klinikum Berlin-Buch ist es möglich, Kinder betreuen zu lassen. Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Helios Klinikum Berlin-Buch verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
die rettungsstelle ist unterbesetzt es kam auch nach mehrmaligem rufen keine schwester
die klini ist architektonisch sehr schön bloß das personal tut als wäre es eine Gnade wenn sie sich einem zuwenden
in der Rettungsstelle gibt es 
[...]
Batriatische Operation und Aufenthalt auf der Station D1-11; Adipositas Zentrum unterProf.Dr.Ordemann
Mein Aufenthalt dauerte vom 17.04.18 bis 21.04.18, Magen-Bypass OP am 18.04.18. Ich möchte mich beim ganzen Team des Adipositas Zentrums unter Leitung 
[...]
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 85
Fälle: 2.232
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 152
Fälle: 5.885
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 361
Fälle: 4.480
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 245
Fälle: 14.141
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 350
Fälle: 15.493
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 105
Fälle: 1.619
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 132
Fälle: 1.031
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 56
Fälle: 679
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 260
Fälle: 12.530
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 20
Fälle: 2.382
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 20
Fälle: 2.493
Trägerschaft:
öffentlich
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Batriatische Operation und Aufenthalt auf der Station D1-11; Adipositas Zentrum unterProf.Dr.Ordemann
Mein Aufenthalt dauerte vom 17.04.18 bis 21.04.18, Magen-Bypass OP am 18.04.18. Ich möchte mich beim ganzen Team des Adipositas Zentrums unter Leitung von Prof.Dr.Ordemann recht herzlich bedanken! Die gesamte Aufnahme war sehr gut, freundlich und unkompliziert, eine sehr gute Station D1-11, gutes Zimmer, sehr gutes Pflegepersonal, sehr gutes und professionelles OP-Team. Ich kann alle Leistungen nur mit sehr gut bewerten! Besonderen Dank an Prof.Dr.Ordemann und natürlich an Frau Wagner und alle Mitarbeiter der Station D1-11. Wo ich kann, werde ich Sie gerne weiter empfehlen! Vielen Dank und Ihnen allen alles Gute!
die rettungsstelle ist unterbesetzt es kam auch nach mehrmaligem rufen keine schwester
die klini ist architektonisch sehr schön bloß das personal tut als wäre es eine Gnade wenn sie sich einem zuwenden
in der Rettungsstelle gibt es zu nenig personal auch nach mehrmaligem rufen kann keine schwester
also ich würde freiwillig da nicht mehr hingehen
wir müssen alle arbeiten die tuen da als würden sie nur ihre alten Klamotten abtragen ein bischen mehr fürsorge wäre gut
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
148.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (2495) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (21.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
81.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (2495) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1851) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.7) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1851) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (25.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
97.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (7658) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (23.7) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
48.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (7658) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (103.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
229.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (2989) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
152.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (2989) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (40.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
121.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (1948) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
123.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (1948) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (26.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
196.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (1817) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (15.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
141.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1817) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (24.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
395.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (436) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
334.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (436) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (5.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
183.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (1134) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
162.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (1134) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (15.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
67.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1033) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.7) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
38.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (1033) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
192.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (1057) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
94.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (1057) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
181.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (727) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
69.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (727) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
205.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (29.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
95.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
136.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
53.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
126.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (1410) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (18.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
78.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1410) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (19.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
97.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (147) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
273.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (147) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
33.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (2837) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (21.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
7.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (2837) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (38.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
100.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (621) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
89.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (621) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (8.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
169.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
152.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
101.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (25.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
98.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
69.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (59.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
30.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (62) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
301.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (1791) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
118.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (1791) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (24.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
137.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (5240) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (40.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
71.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (5240) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (70.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
114.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (2433) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.7) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
31.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (2433) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (32.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
150.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (3373) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (40.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
110.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (3373) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (45.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
234.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (1680) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
661.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (1680) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (22.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2409) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2409) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (32.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2082) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (13.7) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2082) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (28.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
441.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (1167) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
153.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (1167) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (15.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
138.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (2439) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.7) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
75.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (2439) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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