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Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen GmbH in der Johanniterstraße 1 ist ein kleines Krankenhaus in Treuenbrietzen. Mit einer Kapazität von 358 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 9.276 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen. Für Patienten und/oder Besucher, die aufgrund von Allergien besondere Bedürfnisse haben, gibt es allergenarme Zimmer.
Zu den zusätzlichen Service-Angeboten zählt auch ein Schwimmbad/Bewegungsbad.
Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen GmbH berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Johanniter-Krankenhaus im Fläming Treuenbrietzen GmbH verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Gut aufgehoben
Von Anfang an bis Ende fühlte man auch gut aufgehoben. Man hatte immer ein offenes Ohr der Krankenschwestern und die Ärzte waren auch immer zu 
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Gesamtnote
Entfernung
Betten: 133
Fälle: 1.003
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 63
Fälle: 1.206
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 253
Fälle: 10.950
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 12
Fälle: 0
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Gut aufgehoben
Von Anfang an bis Ende fühlte man auch gut aufgehoben. Man hatte immer ein offenes Ohr der Krankenschwestern und die Ärzte waren auch immer zu sprechen. Wenn sie die Therapie ändern mussten, kam sofort ein Arzt und erklärte es.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2893) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.06) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2893) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (31.21) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1315) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3.76) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1315) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.71) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (625) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.94) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (625) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1172) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.62) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1172) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.76) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.38) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.77) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (28.96) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (595) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (595) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.22) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (765) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.66) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (765) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (27.45) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
410.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (101) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
177.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (101) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.17) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
206.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.79) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
77.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.62) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.66) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
83.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.75) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1810) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.03) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1810) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (30.12) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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