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Klinikum Wolfsburg in der Sauerbruchstraße 7 ist ein großes Krankenhaus in Wolfsburg. Mit einer Kapazität von 547 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 31.646 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen. Für Besucher und Patiententen gibt es einen Geldautomaten.
Zu den zusätzlichen Service-Angeboten zählt auch ein Schwimmbad/Bewegungsbad.
Klinikum Wolfsburg berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Im Klinikum Wolfsburg ist es möglich, Kinder betreuen zu lassen. Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Klinikum Wolfsburg verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
schlechtestes Krankenhaus weit und breit
Sehr unfreundliches Personal auf der Station G6A. Eine Schwester war frech und unverschämt. Am Tag nach meiner Einlieferung bekam ich nicht mal 
[...]
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir bedauern sehr, dass Sie mit Ihrem Aufenthalt in unserem Klinikum nicht zufrieden 
[...]
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 672
Fälle: 7.505
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 370
Fälle: 21.250
Trägerschaft:
privat
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
schlechtestes Krankenhaus weit und breit
Sehr unfreundliches Personal auf der Station G6A. Eine Schwester war frech und unverschämt. Am Tag nach meiner Einlieferung bekam ich nicht mal Frühstück - es wurde einfach vergessen. Man bekommt keine Informationen über das was mit einem geschehen soll. Die Ärzte nehmen sich keine Zeit für den Patienten. Ein Entlassungsgespräch fand nicht statt. Ich bekam ohne Kommentar meinen Arztbrief in die Hand gedrückt und konnte gehen.
schlechtestes Krankenhaus weit und breitWolfsburg, März 2021
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir bedauern sehr, dass Sie mit Ihrem Aufenthalt in unserem Klinikum nicht zufrieden waren. Wir nehmen Ihre Rückmeldung sehr ernst und möchten die Hintergründe Ihrer Beschwerde gerne aufklären.
Leider ist es uns aufgrund der Anonymität dieses Forums nicht möglich, die von Ihnen geschilderten Kritikpunkte ohne Ihre aktive Mithilfe ausführlich aufzuarbeiten. Wir bieten Ihnen deshalb an, sich gerne mit uns in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team des Beschwerdemanagements
Klinikum Wolfsburg
[email protected]
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (5499) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (26.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (5499) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (74.14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3472) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.52) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3472) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (43.93) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4761) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.28) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4761) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (31.81) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2668) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.15) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2668) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (4.81) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2349) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.12) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2349) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (30.47) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (712) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.87) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (712) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (18.03) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2067) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.41) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2067) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (24.85) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (938) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.76) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (938) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (16.04) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2641) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.24) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2641) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (25.47) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1831) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.21) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1831) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (21.31) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2513) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.32) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2513) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (27.77) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (571) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.53) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (571) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.98) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (197) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (197) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (4.48) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (169) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (39.55) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (169) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1184) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.87) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1184) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (25.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
206.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (74) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
58.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (74) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.38) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
160.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
98.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
159.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.31) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
51.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
161.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.98) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
60.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
224.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.18) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
81.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.21) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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