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Sana Klinikum Lichtenberg in der Fanningerstraße 32 ist ein großes Krankenhaus in Berlin. Mit einer Kapazität von 554 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 30.701 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen.
Sana Klinikum Lichtenberg berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Im Sana Klinikum Lichtenberg ist es möglich, Kinder betreuen zu lassen. Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Sana Klinikum Lichtenberg verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Stationärer Aufenthalt
Ich habe dort vor 4 Jahren mein Kind zur Welt gebracht und war jetzt wegen Entfernung der Gallenblase dort.
Ich kann nur positives berichten, ich 
[...]
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 720
Fälle: 17.946
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 12
Fälle: 480
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 10
Fälle: 1.639
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 1.003
Fälle: 44.422
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 361
Fälle: 4.480
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 51
Fälle: 4.020
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 574
Fälle: 24.441
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 146
Fälle: 1.742
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 350
Fälle: 15.493
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 20
Fälle: 2.382
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 20
Fälle: 2.493
Trägerschaft:
öffentlich
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Stationärer Aufenthalt
Ich habe dort vor 4 Jahren mein Kind zur Welt gebracht und war jetzt wegen Entfernung der Gallenblase dort.
Ich kann nur positives berichten, ich wurde immer und zu jeder Zeit aufgeklärt, die Ärzte haben sich immer wieder nach meinem Wohlbefinden erkundigt und sich auch Zeit genommen.
Die Schwestern und Pfleger waren durchweg freundlich und hilfsbereit.
Wer am Essen rummeckert, weiß nicht was Hunger ist, das ist eben kein Hotel sondern immer noch ein Krankenhaus!
Und das mal irgendwo ein kleiner Fleck vielleicht ist, fand ich jetzt nicht schlimm.
Ich fand die medizinische Versorgung wichtiger als einen Krümel auf dem Boden! Es war keineswegs dreckig dort.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4567) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (26.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4567) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (34.13) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4679) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (27.42) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4679) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (57.94) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
28.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (1576) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.81) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
20.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (1576) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (35.09) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
141.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (2800) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (15.71) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
99.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (2800) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (36.44) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
66.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (1994) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (15.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
56.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (1994) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.89) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
210.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (4278) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (24.08) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
112.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (4278) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (4.95) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
108.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (753) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
77.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (753) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
144.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (877) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3.61) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
67.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (877) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (289) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (25.85) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (289) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (48.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
94.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (1209) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.61) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
67.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (1209) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.68) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
95.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (548) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.77) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
41.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (548) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (6679) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.61) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (6679) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (19.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (452) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3.84) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (452) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.25) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
131.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
79.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.12) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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