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Klinikum St. Georg gGmbH in der Delitzscher Straße 141 ist ein großes Krankenhaus in Leipzig. Mit einer Kapazität von 1.030 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 41.238 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Für Patienten und/oder Besucher, die aufgrund von Allergien besondere Bedürfnisse haben, gibt es allergenarme Zimmer. Für Besucher und Patiententen gibt es einen Geldautomaten.
Zu den zusätzlichen Service-Angeboten zählt auch ein Schwimmbad/Bewegungsbad.
Klinikum St. Georg gGmbH berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Im Klinikum St. Georg gGmbH ist es möglich, Kinder betreuen zu lassen. Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Klinikum St. Georg gGmbH verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 1.345
Fälle: 54.193
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 250
Fälle: 13.343
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 340
Fälle: 21.361
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 450
Fälle: 16.857
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 738
Fälle: 14.778
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 326
Fälle: 5.076
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 150
Fälle: 7.691
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 135
Fälle: 5.830
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 135
Fälle: 6.794
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 58
Fälle: 1.884
Trägerschaft:
privat
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (253) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1.83) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (253) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (830) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.12) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (830) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (8.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1008) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.17) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1008) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (12.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (170) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (170) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (31.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (514) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.85) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (514) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (809) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.77) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (809) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (15.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (5011) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (16.82) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (5011) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (21.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1188) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1188) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (7.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (435) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (435) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3939) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.25) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3939) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (32.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3970) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (19.71) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3970) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (614) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.67) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (614) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4207) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (33.96) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4207) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (84.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1665) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.43) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1665) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (20.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1564) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.84) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1564) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (25.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1392) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.01) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1392) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (25.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (594) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (594) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (375) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (375) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2467) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.55) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2467) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (20.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1555) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1555) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (25.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (3412) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (23.03) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (3412) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (60.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (340) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.48) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (340) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (11) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (259) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.91) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (259) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (28.71) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.36) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.28) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.66) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3.09) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (3.97) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (40.38) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (100.45) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (295) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (295) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (66.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (271) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (271) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (11) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (120) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.93) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (120) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (3.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1527) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.54) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1527) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (23.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1849) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (15.97) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1849) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (19.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (605) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (605) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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