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War gerade mit meinem Sohn in der Notfallambulanz, Frau Dipl.-Med. Dorothi Zeißler hatte Dienst... Sie war so nett, einfühlsam und liebevoll. Ebenso  [...]
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Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH in der Mauerstraße 5 ist ein großes Krankenhaus in Halle (Saale). Mit einer Kapazität von 631 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 23.262 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Für Patienten und/oder Besucher, die aufgrund von Allergien besondere Bedürfnisse haben, gibt es allergenarme Zimmer. Für Besucher und Patiententen gibt es einen Geldautomaten.
Zu den zusätzlichen Service-Angeboten zählt auch ein Schwimmbad/Bewegungsbad.
Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH ist es möglich, Kinder betreuen zu lassen. Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) GmbH verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
War gerade mit meinem Sohn in der Notfallambulanz, Frau Dipl.-Med. Dorothi Zeißler hatte Dienst... Sie war so nett, einfühlsam und liebevoll. Ebenso 
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Ich werde in diesem Krankenhaus nie wieder entbinden. Mal abgesehen davon, dass die entbindung Gott sei Dank gut verlief für mich und mein Kind wurde 
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Also ich hätte es ja vorab nie für möglich gehalten, dass man es tatsächlich provoziert, eine Entlassung nach der Geburt auf geschlagene 6 Stunden zu 
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Ich war am Wochenende beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst auf Grund einer schlimmen Blasenentzündung. Bereits im Foyer wurde ich von einem sehr 
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Ich kann mich nur Lobend über das Krankenhaus äußern . Ich habe zwar auf der Kurzzeitchirurgie - Station gelegen . Ich fühlte mich sehr gut in den 
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Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
War gerade mit meinem Sohn in der Notfallambulanz, Frau Dipl.-Med. Dorothi Zeißler hatte Dienst... Sie war so nett, einfühlsam und liebevoll. Ebenso die Schwester,,,, ein großes Dankeschön
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Ich kann mich nur Lobend über das Krankenhaus äußern . Ich habe zwar auf der Kurzzeitchirurgie - Station gelegen . Ich fühlte mich sehr gut in den Händen der Schwestern auf gehoben . Auch mit dem Essen war ich sehr zufrieden . Auch die Schwestern und Ärzte sind auf einen eingegangen und man hat mir auch meine Fragen zu meiner Zufriedenheit beantwortet . Ich kann nur sagen . Sollte ich noch einmal in ein Krankenhaus müssen , dann würde ich immer wieder ins EK gehen . Am Elisabeth - Krankenhaus verläuft die Hochstraße von der Waisenhausmauer bis nach Halle - Neustadt . Sie ist die wichtigste Verbindung zwischen zwei Stadtteilen .
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Ich war am Wochenende beim Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst auf Grund einer schlimmen Blasenentzündung. Bereits im Foyer wurde ich von einem sehr netten Herren begrüßt,bei dem man einen 'Corona-Fragebogen' ausfüllen musste.
Auch im eigentlichen Wartezimmer saß ich höchstens 2 Minuten,weil ich sofort dran war und behandelt wurde.
Der Arzt wirkte auf mich sehr kompetent,hat mir meine Aufregung durch nette Gespräche genommen und hat mir ein Antibiotikum verschrieben,wodurch die Erkrankung schon am nächsten Tag fast weg war.
Ich habe hier die Erfahrung gemacht,egal wann ich dieses Krankenhaus in der Vergangenheit besucht habe,die Ärzte und Pfleger waren immer nett und hilfsbereit,etwas schlechtes kann ich über dieses Krankenhaus nicht sagen.
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Ich werde in diesem Krankenhaus nie wieder entbinden. Mal abgesehen davon, dass die entbindung Gott sei Dank gut verlief für mich und mein Kind wurde ich danach sehr schlimm von einer kinderärztin behandelt!
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Also ich hätte es ja vorab nie für möglich gehalten, dass man es tatsächlich provoziert, eine Entlassung nach der Geburt auf geschlagene 6 Stunden zu schinden, um dann gegen 18 Uhr den angebrochenen Tag abrechnen zu können.
Obwohl Gestern bereits angekündigt, heute Morgen erneut bekräftigt, wurde meiner Tochter immer wieder empfohlen, doch unbedingt 48 Stunden zu bleiben. Es gab keine Komblikationen, alle sind wohl auf ....trotzdem verzögerte man seit 12.30 Uhr Die Entlassung, erst 2 h, dann wieder 2 h und zuletzt wäre wohl der Kinderarzt in der Notaufnahme... seit 15.30 Uhr.....
Es ist enttäuschend und das, wo wir bisher medizinisch hier immer uns gut aufgehoben fühlten.
Wir werden dieses auch der Krankenkasse und dem MDK melden, wir haben es bereits vorab von anderen erfahren, dass dieses Abrechnungspraktiken sind.
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Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2578) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.42) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2578) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (33.37) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4367) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (24.75) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4367) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (49.01) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2682) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.57) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2682) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (23.57) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.58) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1201) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.56) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1201) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.69) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (4097) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.04) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4097) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (8.05) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1789) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.04) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1789) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (24.69) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1137) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.02) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1137) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (18.86) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
215.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (3389) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (19.64) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
232.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (3389) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1194) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (9.06) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1194) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2.05) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
57.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (1340) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (27.41) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
23.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (1340) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (64.55) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
187.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (130) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.9) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
92.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (130) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.23) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (341) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.35) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (341) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (7.87) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0.75) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (170) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (170) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2.64) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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