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Gesamtnote
Mein Sohn und ich waren 4 Tage stationär in der Kinderklinik. Wir haben uns durch Dr.Thimm und sein Team toll betreut und aufgehoben gefühlt. Man nahm  [...]
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Sana-Klinikum Remscheid GmbH in der Burger Straße 211 ist ein großes Krankenhaus in Remscheid. Mit einer Kapazität von 531 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 23.734 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen.
Zu den zusätzlichen Service-Angeboten zählt auch ein Schwimmbad/Bewegungsbad.
Sana-Klinikum Remscheid GmbH berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
Sana-Klinikum Remscheid GmbH verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Mein Sohn und ich waren 4 Tage stationär in der Kinderklinik. Wir haben uns durch Dr.Thimm und sein Team toll betreut und aufgehoben gefühlt. Man nahm 
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Gesamtnote
Entfernung
Betten: 100
Fälle: 2.482
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 0
Fälle: 0
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 336
Fälle: 5.126
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 0
Fälle: 0
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 20
Fälle: 0
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 200
Fälle: 9.299
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 5
Fälle: 130
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 658
Fälle: 28.248
Trägerschaft:
öffentlich
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 150
Fälle: 6.861
Trägerschaft:
privat
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 0
Fälle: 0
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Gesamtnote
Entfernung
Betten: 0
Fälle: 0
Trägerschaft:
freigemeinnützig
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Mein Sohn und ich waren 4 Tage stationär in der Kinderklinik. Wir haben uns durch Dr.Thimm und sein Team toll betreut und aufgehoben gefühlt. Man nahm sich Zeit und unsere Fragen und Sorgen ernst. Ich werde die Kinderklinik stets weiterempfehlen, vielen Dank!
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Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
286.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (2056) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.79) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
98.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2056) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.57) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
28.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (2300) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.22) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
15.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (2300) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.49) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
155.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (3746) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.61) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
29.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (3746) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (10.05) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (421) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.42) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (421) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.03) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2085) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.67) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2085) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (13.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (5335) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (32.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (5335) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (50.95) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1748) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.43) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1748) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2659) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.17) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (2659) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (21.33) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (862) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.54) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (862) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (8.73) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (851) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.87) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (851) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (2.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (362) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (28.65) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (362) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (7.78) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
133.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2.45) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
58.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (3.15) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (1687) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.01) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1687) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (12.36) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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