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Professionell und freundlich
Ich kam im Juni 2020 zur Entbindung meiner Tochter hierher. Bereits vorher war ich ein paar Male wegen Bedenken dort und wurde jedes Mal freundlich,  [...]
St. Marien-Hospital gGmbH in der Hospitalstr. 44 ist ein mittelgroßes Krankenhaus in Düren-Birkesdorf. Mit einer Kapazität von 371 Betten werden in den spezialisierten Fachabteilungen pro Jahr etwa 15.421 medizinische Fälle behandelt und therapiert.
Die Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich. Weitere Hotelleistungen sind möglich, diese können Sie beim Personal erfragen.
St. Marien-Hospital gGmbH berücksichtigt besondere Ernährungsgewohnheiten im Sinne von Kultursensibilitat. Es wird eine Diät- und Ernährungsberatung angeboten.
Das Klinikum verfügt über eine Seelsorge für Patienten, die seelische Unterstützung benötigen. Für christliche Patienten gibt es zudem einen Andachtsraum.
St. Marien-Hospital gGmbH verfügt über einen rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen. Patienten ohne Hör- oder Sprachvermögen können sich in dieser Klinik vom Gebärdendolmetscher unterstützen lassen.
Für Nicht-Muttersprachler gibt es bei Bedarf einen Dolmetscherdienst. Zudem kann hier auch durch fremdsprachiges Personal behandelt werden.
Professionell und freundlich
Ich kam im Juni 2020 zur Entbindung meiner Tochter hierher. Bereits vorher war ich ein paar Male wegen Bedenken dort und wurde jedes Mal freundlich, 
[...]
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2021 definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Professionell und freundlich
Ich kam im Juni 2020 zur Entbindung meiner Tochter hierher. Bereits vorher war ich ein paar Male wegen Bedenken dort und wurde jedes Mal freundlich, geduldig und professionell empfangen und behandelt. Meine Bedenken wurden ernst genommen und mir schnell geholfen. Auch die Behandlung während und nach der Entbindung war einfach top- jeder Zeit konnte man jemanden rufen und innerhalb kürzester Zeit war auch jemand zur Stelle. Sowohl die Hebammen und Ärzte (Chefarzt, sowie Fachärzte) waren freundlich und geduldig. Ich würde die Klinik jederzeit weiter empfehlen.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
141.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (4007) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (19.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
86.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (4007) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (42.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
5.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (880) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
1.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (880) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (14.3) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
93.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (1) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
69.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.15) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
112.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (3217) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
79.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (3217) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
177.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (390) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
143.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (390) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
227.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (1171) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.25) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
230.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (1171) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (12.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
171.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (1276) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
187.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (1276) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (12.4) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
147.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (1101) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
119.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (1101) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (11.2) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
78.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2543) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.6) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
69.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (2543) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (8.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
141.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (836) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
16.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (836) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (4.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.8) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (4.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.5) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (136.6) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (17) in Berichtsjahr 2017.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.5) für die jeweilige Fachabteilung.
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