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Das ist eine Beschwerde!
Hallo, ich habe am 14.02.2017, meine Mutter ins Krankenhaus Rudowerst. (Neukölln) Vivantes Retungsstelle gebracht. Sie würde von der Schwester  [...]
Das ist eine Beschwerde!
Hallo, ich habe am 14.02.2017, meine Mutter ins Krankenhaus Rudowerst. (Neukölln) Vivantes Retungsstelle gebracht. Sie würde von der Schwester 
[...]
Beschwerde
Viele Ärzte sind unmenschlich.
Machen ihre Arbeit nicht sachgemäß oder führen sie so aus, dass der Patient auf sich allein gestellt ist. Zudem werden 
[...]
Bei richtigen Problemen ab nach Neukölln
Mit einem äußerst komplizierten Trümmerbruch des Knies und Unterschenkels wurde ich dort auf Empfehlung Vorstellung, 5 Wochen nachdem ich in einem 
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6 Stunden Aufnahme bei Schlaganfall mit Einweisung, Stationsversorgung umpfangreich.
Trotz schriftlicher Einweisung wegen Schlaganfall übermäßig lange Wartezeit bei der Aufnahme. Einen heftigen Schlaganfall hätte man nur mit 
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Erfahrung in der Notaufnahme
Ich musste nach einem Anruf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst mit einer sehr starken Reaktion auf einen Bienenstich in die Notaufnahme. Ausnahmslos 
[...]
Die Größe einer Klinik wird anhand der vollstationären Fallanzahlen des jeweiligen Berichtjahres (aktuell 2019) definiert.
Klein: 0 – 10.000 Fälle p.a.
Mittel: 10.000 – 20.000 Fälle p.a.
Groß: > 20.000 Fälle p.a.
Bei der Fallanzahl handelt es sich um die Anzahl behandelter Fälle (= Anzahl Diagnosen) oder durchgeführter Behandlungen pro Jahr für den von Ihnen ausgewählten Behandlungsgrund. Grundlage sind die Informationen aus den sogenannten strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB), die jährlich aktualisiert und durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-ba) veröffentlicht werden. Weiterhin wird die Fallanzahl in ein Verhältnis mit dem bundesweitem Durchschnitt gesetzt.
Dieses Verhältnis gibt einen Anhaltspunkt über die Qualität der Behandlung, wobei eine schlussendliche Einschätzung nur durch das Einbeziehen weiterer Faktoren getroffen werden kann.
Erfahrung in der Notaufnahme
Ich musste nach einem Anruf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst mit einer sehr starken Reaktion auf einen Bienenstich in die Notaufnahme. Ausnahmslos alle, mit denen ich im Rahmen dieser Erfahrung kommuniziert habe, waren unglaublich nett und beruhigend. Ich habe mich ärztlich und menschlich sehr gut behandelt und beraten gefühlt. DANKE!
6 Stunden Aufnahme bei Schlaganfall mit Einweisung, Stationsversorgung umpfangreich.
Trotz schriftlicher Einweisung wegen Schlaganfall übermäßig lange Wartezeit bei der Aufnahme. Einen heftigen Schlaganfall hätte man nur mit erheblichen Behinderungen, trotz Strork-units, überlebt. Schlaganfallstation ruhig wie ein Uhrwerk, hier sollte man länger als 24 Std. bleiben, um mal richtig abschalten zu können. Das Personal ist emsig wie fleißige Bienen. Besonderen Dank an die Kardiologen die gründlich untersucht haben, nur damit findet man die Nadel im Heuhaufen bzw. das Loch im Herzen. Danke, Danke, Danke, die Basis für eine gelungene Katheteruntersuchung mit Schirmimplantat. Ruhe, Gründlichkeit, Gewissenhaftigkeit, modernste Diagnosegeräte, TOP-Labore, Fachwissen und handwerkliches Können bescheren dem Patienten ein gesundes Überleben. Die Krankenkassen sparen die Patienten tot, insbesondere durch med. Personalmangel.
Bei richtigen Problemen ab nach Neukölln
Mit einem äußerst komplizierten Trümmerbruch des Knies und Unterschenkels wurde ich dort auf Empfehlung Vorstellung, 5 Wochen nachdem ich in einem kommunalen Haus in Sachsen leider völlig unzureichend versorgt wurde. Um meine Lauffähigkeit wiederherzustellen hieß es unfallchirurgisch im Prinzip zurück auf Start. Ich wurde dort nicht nur kompetent und exzellent medizinisch versorgt (Vorbereitung, Operation und Nachsorge) sondern erfreute mich auch der andauernden und ungeteilten Aufmerksamkeit der Klinikleitung Dr. Laun und seines Stellevertreters Dr. Djouchadar. Ganz ehrlich, Großes Kino wie man so sagt ... auch die Unterbringung auf der Komfortstation, die für sehr (!) geringes Aufgeld jedem offen steht. Da war ich auf Geschäftsreisen schon schlechter untergebracht ...
Insgesamt 5/5 Sterne mit Sahnehaube.
Beschwerde
Viele Ärzte sind unmenschlich.
Machen ihre Arbeit nicht sachgemäß oder führen sie so aus, dass der Patient auf sich allein gestellt ist. Zudem werden informationen nicht richtig weitergeleitet oder es kommt erwas weg. Zuckerpstienten bekommen zu wenig zu essen.
Es schimmelt in manchen Patientenbädern. Man muss mit dreckigem Besteck essen und die Putzfraudn machen nicht richtig sauber. Sie putzen ohne licht und nur mit einem lappen! Sie putzen damit die Toiletten und Esstische gleichzeitig! Ekelhaft!!! Mein freund konnte da nicht msl duschen gehen. Man traut sich nicht mal etwas anzufassen, da man Angst hat, sich Krankeheiten einzuholen. Wird Zeit das sich da es einiges ändert. Auch wenn das Personal nicht soviel verdient oder Sonstiges... Sie haben kein Recht Menschen unwürdig zu behandeln!!! Einfach traurig, manche Menschen dort zu sehen, die nicht gut behandelt wirden bzw. auch immer noch nicht gut behandelt werden! Ich werde darüber auch nöchste Woche mal mit dem Gesundheitsamt reden
Das ist eine Beschwerde!
Hallo, ich habe am 14.02.2017, meine Mutter ins Krankenhaus Rudowerst. (Neukölln) Vivantes Retungsstelle gebracht. Sie würde von der Schwester schlecht behandelt, sie hat meine Mutter mit agressive Verhalten, ihre Sachen ausgezogen, so dass es meine Mutter weh getan hat. Leider hat mir meine Mutter, das erst heute erzählt und nicht dort... weil ich sonst uns das nicht gefallen lassen würde. Wie kann man mit älteren Menschen, so agressiv umgehen, wie es die Schwester gemacht hat? War sie so agressiv, weil Sie eine ausländische ältere Frau behandeln müsste?! Ich weiß nicht welche Schwester das war, sonst hätte ich ihr gezeigt, das man mit ältere Menschen, so nicht umgehen darf! Aber ich werde mich erkundigen und weitere Beschwerden ein gehen. Und ich werde sie finden. Kein Mensch darf ältere Menschen, so böse zu behandeln!
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (60.13) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (145.54) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
185.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (2287) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.32) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
105.9
) =
vollstationäre Fallanzahl (2287) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (21.59) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
145.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (1797) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.36) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
240.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (1797) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (7.48) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
176.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (1963) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.1) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
94.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (1963) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (20.87) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
363.4
) =
Vollstationären Fallanzahl (6356) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.49) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
370.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (6356) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (17.16) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
91.6
) =
Vollstationären Fallanzahl (669) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (7.3) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
94.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (669) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (7.08) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
151.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (1318) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.69) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
138.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (1318) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.55) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
185.1
) =
Vollstationären Fallanzahl (1958) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (10.58) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
158.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (1958) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (12.38) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
226.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (2898) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.77) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
96.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (2898) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (30.15) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
153.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (2266) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.76) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
60.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (2266) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (37.71) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
107.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (5393) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (49.96) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
46.1
) =
vollstationäre Fallanzahl (5393) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (116.92) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
150.9
) =
Vollstationären Fallanzahl (2618) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (17.35) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
55.7
) =
vollstationäre Fallanzahl (2618) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (46.98) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
116.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2918) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (25.16) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
1,846.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (2918) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (1.58) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.02) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.5) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (795) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (5.79) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (795) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
110.5
) =
Vollstationären Fallanzahl (1428) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (12.92) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
83.2
) =
vollstationäre Fallanzahl (1428) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (17.17) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
132.8
) =
Vollstationären Fallanzahl (4225) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (31.81) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
69.0
) =
vollstationäre Fallanzahl (4225) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (61.21) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
92.7
) =
Vollstationären Fallanzahl (3178) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (34.28) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
28.4
) =
vollstationäre Fallanzahl (3178) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (112.04) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (445) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (0) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
47.5
) =
vollstationäre Fallanzahl (445) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (9.37) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
103.2
) =
Vollstationären Fallanzahl (1180) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (11.43) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
75.3
) =
vollstationäre Fallanzahl (1180) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (15.67) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
199.3
) =
Vollstationären Fallanzahl (2940) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (14.75) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
133.8
) =
vollstationäre Fallanzahl (2940) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (21.98) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (8.5) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (0) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (21.43) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (5.25) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
1,225.0
) =
Vollstationären Fallanzahl (2450) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (2) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
392.6
) =
vollstationäre Fallanzahl (2450) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (6.24) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Behandlungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Behandlungsquote (
0
) =
Vollstationären Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Ärzte (6.64) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (139.8) für die jeweilige Fachabteilung.
Die Betreuungsquote berechnet sich durch das in Verhältnis setzen von
Betreuungsquote (
0
) =
vollstationäre Fallanzahl (0) der Fachabteilung / angestellte Pflegekräfte (4.77) in Berichtsjahr 2019.
und
dem deutschlandweiten Durchschnitt (64.7) für die jeweilige Fachabteilung.
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