Krankenhaustagegeld - Wichtige Zusatzleistung im ambulanten Pflegefall

Bei einem schweren Krankheitsfall lässt sich manchmal ein längerer Krankenhausaufenthalt nicht vermeiden. Was für die meisten eine schockierende Vorstellung ist, muss nicht unbedingt so schlimm sein, wie man sich das vorstellt. Schließlich haben Sie im Krankenhaus alle Experten um sich herum und werden gut versorgt. Sie befinden sich also in den besten Händen.

Natürlich müssen Sie sich aber bei einem Krankenhausaufenthalt bewusst machen, dass dieser mit hohen Kosten verbunden ist. Einen großen Teil zahlt zwar die Versicherung, jedoch können auch einige Zusatzkosten dazu kommen. In dem Fall hilft das Krankenhaustagegeld. Doch was beinhaltet dieses genau?

 

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Was ist das Krankenhaustagegeld?

Beim Krankenhaustagegeld handelt es sich um eine Zusatzpolice. Diese lässt sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung oder gemeinsam mit einer privaten Krankenversicherung abschließen. Die Krankenhaustagegeldversicherung kommt dann zum Einsatz, wenn Sie aus medizinischen Gründen, stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen. Durch diese Versicherung erhalten Sie pro Tag einen vorher vereinbarten Betrag an Geld. Diesen bekommen Sie jeden Tag und haben ihn zu Ihrer freien Verfügung. Es müssen keine bestimmten Leistungen davon bezahlt werden.

Zudem erhalten Sie das Krankenhaustagegeld ohne Abzüge, es muss also nichts davon versteuert werden.

 

Genesungsgeld, Krankengeld und Krankentagegeld – wo liegen die Unterschiede?

Es gibt viele monetäre Leistungen, die Sie während eines Krankheitsfalls beziehen können. Diese stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen und Umständen zu.

Bei dem Genesungsgeld handelt es sich um eine Ergänzung zum Krankenhaustagegeld. Dieses bekommen Sie nach einem Krankenhausaufenthalt. Schließlich wird nicht bei jeder Erkrankung ein langer Krankenhausaufenthalt vorausgesetzt. Oft muss man nur kurzfristig im Krankenhaus behandelt werden und kann dann nach Hause zurück, um sich dort zu regenerieren. Dieser Erholungsprozess kann mit dem Genesungsgeld bezuschusst werden, welches ebenfalls zusätzlich abgeschlossen werden muss.

Das Krankengeld ist eine Entgeldersatzleistung, die jedem gesetzlich Versicherten zusteht. Dieses bekommen Sie, wenn Sie länger als sechs Wochen, aufgrund derselben Erkrankung, krankgeschrieben sind. Ab dem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlen und das Krankengeld setzt ein.

Das Krankentagegeld betrifft die Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind. Das ist meist bei Privatversicherten oder Selbstständigen der Fall. Dieses wird demnach von den privaten Krankenkassen ausgezahlt, wenn Sie dort entsprechend versichert sind.

Zusammenfassende Erklärung:

 

  • Krankenhaustagegeld = Zusatzversicherung, die im Fall eines Krankenhausaufenthaltes einen festgelegten täglichen Geldbetrag zahlt.

  • Genesungsgeld = Zusatzversicherung, die nach einem Krankenhausaufenthalt für die weitere Genesung einen festgelegten Betrag zahlt.

  • Krankengeld = Entgeldersatzleistung, die jedem gesetzlich Versicherten zusteht. Wird nach sechs Wochen Erkrankung ausgezahlt.

  • Krankentagegeld = betrifft Personen, die nicht gesetzlich versichert sind. Wird von den privaten Krankenkassen ausgezahlt, wenn eine Person krankgeschrieben ist.

 

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Wofür benötigt man eine Krankenhaustagegeldversicherung?

Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen immer wieder zusätzliche Kosten an. Mit dem Krankenhaustagegeld können diese gut bezuschusst werden, sodass Sie sich während eines Krankenhausaufenthaltes keine Sorgen um weitere Kosten machen müssen.

Darunter können beispielsweise Fahrtkosten fallen, wenn Besuch von Familie und Bekannten ansteht. Wenn Sie noch einige Familienmitglieder zuhause haben, müssen Sie sich zudem um die Kinder- und Tierbetreuung Gedanken machen. Diese können auf Dauer ebenfalls ganz schön ins Geld gehen.

Aber nicht nur solche praktischen Dinge können vom Krankenhaustagegeld finanziert werden. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus sollten Sie sich auch für Ihr eigenes Wohlbefinden zusätzliche Leistungen gönnen können. Dazu können beispielsweise WLAN und Fernseher im Zimmer gehören.

 

Wie viel Geld steht einem zu und ab wann bekommt man es?

Beim Krankenhaustagegeld wird im Vorfeld ein Betrag festgelegt, den Sie im Fall eines Krankenhausaufenthaltes täglich ausgezahlt bekommen.

Dieser hängt nicht von Ihrem Einkommen ab, sondern wird individuell mit der Krankenkasse vereinbart. Dieser kann von 10 bis hin zu 100 Euro reichen, was von dem Angebot der Krankenkasse und Ihren eigenen Wünschen abhängt.

Das Geld wird direkt ab dem ersten Tag des stationären Aufenthaltes gezahlt, wobei hier mindestens eine Übernachtung vorausgesetzt wird.

 

Wer bietet eine Krankenhaustagegeldversicherung an?

Das Krankenhaustagegeld lässt sich zusammen mit einer privaten Unfallversicherung oder einer privaten Krankenzusatzversicherung abschließen. Demnach bieten alle Krankenkassen das Krankenhaustagegeld an, bei denen Sie sich privat versichern können. Zu diesen gehören beispielsweise die

  • Barmer Krankenkasse
  • Techniker Krankenkasse
  • AOK
  • DAK
  • BKK
  • IKK

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Für wen ist eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll?

Grundsätzlich lohnt sich das Krankenhaustagegeld als Zusatzversicherung für jeden. Schließlich zahlen Sie für jeden Tag im Krankenhaus zehn Euro, maximal 28 Tage lang. Diese Kosten können Sie mit der entsprechenden Versicherung abdecken. Je nach Höhe des Betrags können Sie sich zudem einige Sachen gönnen, wie beispielsweise Fernsehen oder WLAN im Zimmer.

Besonders über diese Versicherung nachdenken sollten Selbstständige und Freiberufler. Schließlich geht bei diesen mit einem Krankheitsfall ebenfalls ein Verdienstausfall einher. Dieser kann mit dem Krankenhaustagegeld zumindest teilweise ausgeglichen werden. In dem Fall lohnt sich zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung. Hiermit können Sie Ihr Einkommen im Fall eines längeren Krankenhausaufenthalts sichern.

Ebenfalls sollten Familien über eine Krankenhaustagegeldversicherung nachdenken. Sollte ein Elternteil ins Krankenhaus müssen, können mit dem Geld Haushaltshilfen und Betreuungen bezahlt werden.

 

In welchen Fällen zahlt die Versicherung?

Wann genau das Geld gezahlt wird, hängt natürlich grundsätzlich von der jeweiligen Krankenkasse ab. Hier sollten Sie im Vorfeld, bevor Sie die Versicherung abschließen, die genauen Rahmenbedingungen abklären.

Die meisten Versicherungen zahlen für Aufenthalte im Krankenhaus, sowohl in Deutschland als auch zeitlich unbegrenzt in Europa und bis zu zwei Monate weltweit. Auch wenn Sie zur Entbindung in ein Entbindungsheim müssen.

Oft zahlen Versicherungen nicht, wenn es sich bei dem Krankenhausaufenthalt um einen Entzug, einen Kuraufenthalt oder eine Reha-Maßnahme handelt. Auch teilstationäre Behandlungen und die Versorgung von Begleitpersonen sind mit der Krankenhaustagegeldversicherung nicht abgedeckt.

 

 

Welche Nachweise sind nötig?

Um Geld von der Krankenkasse zu bekommen, müssen Sie meistens Nachweise erbringen. Schließlich muss diese auch nachvollziehen können, dass es sich wirklich um einen Krankenhausaufenthalt handelt, der in den Leistungsanspruch fällt.

Wenn Sie über Nacht in ein Krankenhaus müssen, entsteht automatisch ein Versicherungsfall. Als Bescheinigungen, um das Krankenhaustagegeld beziehen zu können, reichen meistens Krankenhausrechnungen und Krankenhausentlassungsberichte aus.

Sobald Sie diese Dokumente eingereicht haben, wird die Leistung fällig. Wichtig ist, dass im Entlassungsbericht die Dauer des Aufenthalts und Ihre Diagnose enthalten sind. In der Rechnung müssen Ihr Name, die Behandlungsdauer, die Diagnose und die einzelnen Leistungen aufgelistet sein. Das Geld sollte dann innerhalb von 14 Tagen ausgezahlt werden.

 

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