Krankentransport – Wann darf er in Anspruch genommen werden?

Der Krankentransport hat eine sehr essentielle Funktion: Er fährt Menschen, die nicht eigenständig zum Krankenhaus oder vom Krankenhaus nach Hause gelangen können. Viele Menschen glauben, dass dieser nur im absoluten Notfall angefordert werden kann.

Doch stimmt das wirklich? Und wer übernimmt eigentlich die Kosten, wenn man einen Krankentransport in Anspruch nimmt?

 

Krankenwagen ist nicht gleich Rettungswagen

Für viele Menschen ist der Krankentransport nur ein anderes Wort für den Rettungswagen. Das ist aber so nicht richtig.

Der Rettungswagen kommt immer dann mit dem Rettungsdienst zum Einsatz, wenn durch einen Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände, das Leben eines Menschen in Gefahr ist oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Unter diesen Umständen ist der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 zu erreichen.

Die Patienten werden dann oft mit Blaulicht so schnell es geht ins Krankenhaus verlegt und dort medizinisch versorgt.

Bei einem Krankentransport ist das anders. Dieser hat nichts mit der Dringlichkeit eines Rettungswagens zu tun.

Dieser Transport wird für Menschen eingesetzt, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes kein eigenes Auto, kein Taxi oder öffentliches Verkehrsmittel nutzen können. Der Begriff Krankentransport ist in der DIN 13050 des Normungsausschusses definiert.

Laut der Nr. 3.21 ist der Krankentransport „ein Transport, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal umfasst“. Dies können gesundheitliche Zustände sein, bei denen die Betroffenen beispielsweise nur liegen dürfen oder ständig überwacht werden müssen.

Zu den Krankenfahrten zählen wiederrum die Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen oder Autos getätigt werden. Auch diese können von der Krankenkasse übernommen werden.

 

Krankentransport – Wer übernimmt die Kosten?

Je nach zu fahrender Strecke kann ein Krankentransport ganz schön ins Geld gehen. Gerade wenn er öfters in Anspruch genommen werden muss. Glücklicherweise ist es möglich, dass auch die gesetzliche Krankenkasse für den Großteil der Kosten aufkommen kann. Die Auflagen eine Kostenübernahme sind hier aber streng geregelt.

Damit die Kosten eines Krankentransportes übernommen werden, muss der behandelnde Arzt die Fahrt verordnen.

Eine Verordnung darf der Arzt wiederum nur ausstellen, wenn der Krankentransport medizinisch notwendig und sinnvoll ist. Als notwendig gelten nur die Fahrten, die auf dem direkten Weg zwischen dem Aufenthaltsort des Betroffenen und der nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit liegen.

Außerdem muss der Zweck hinter dem Transport eine medizinische Maßnahme sein, die als Kassenleistung zählt. Zudem dürfen die Fahrten nur bei stationären Behandlungen verordnet werden. In Ausnahmefällen werden aber auch die Fahrtkosten für ambulante Fahrten übernommen.

Seit 2019 gibt es zudem eine Entlastung für Menschen, die Krankenfahrten, also mit Taxen und öffentlichen Verkehrsmitteln, für sich nutzen wollen. Pflegebedürftige dürfen sich diese anfallenden Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen.

Zu den Pflegebedürftigen, die durch diese neue Regelung entlastet werden, zählen Menschen mit:

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BI“ (Blindheit)

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit)

  • Pflegegrad 4 und 5

  • Pflegegrad 3, wenn der Patient durch eingeschränkte Mobilität eine dauerhafte Beförderung benötigt

  • Längerfristigen Behandlungsbedarf auch ohne Pflegegrad, aber mit einer Mobilitätseinschränkung

 

Gibt es für Krankentransporte Zusatzversicherungen?

Versicherte haben zehn Prozent des Fahrpreises, dabei mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten, als gesetzliche Zuzahlung selber zu zahlen.

Sollten Krankentransporte öfters anfallen, sollten Sie über eine private Zusatzversicherung nachdenken.

Schließlich kann das sonst sehr teuer werden. Einige private Krankenhauszusatzversicherungen decken die Transportkosten zum Krankenhaus mit ab. Hier sollten Sie sich vorher aber genau informieren, welche Zusatzversicherung die Fahrkosten übernimmt und welche Tarife für Sie am passendsten ist.

 

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Wie funktioniert die Krankentransportabrechnung?

Bei der Kostenabrechnung für einen Krankentransport muss einiges beachtet werden. Damit Sie hier nicht durcheinanderkommen, schildern wir Ihnen, wie der Ablauf einer solchen Abrechnung in der Regel vonstatten geht.

Zunächst nehmen Sie den Kontakt mit Ihrem zuständigen Vertragsarzt auf. Dieser stimmt Ihnen zu und erachtet den Krankentransport für medizinisch notwendig. Nun stellt er Ihnen ein Rezept für die Fahrt aus, den sogenannten „Krankenbeförderungsschein“.

Wenn diese Fahrt aufgrund einer ambulanten Behandlung stattfindet, müssen Sie sich zusätzlich eine Genehmigung für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einholen. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ist das nicht notwendig. Stimmt die Krankenkasse dem zu, müssen Sie diese und die vom Arzt erhaltene Verordnung dem Fahrer vorlegen. Dieser prüft beides und fährt Sie dann zum nächstgelegenen Krankenhaus. Wenn Sie einen Eigenanteil an der Fahrt leisten müssen, zahlen Sie diesen an den Fahrer, wenn es sich um ein Taxi oder ähnliches handelt. Werden Sie mit einem Krankentransportwagen gefahren, wird die Rechnung normalerweise von der Krankenkasse an Sie weitergereicht.

Sind Sie am Krankenhaus angekommen, müssen Sie eine Bestätigung des Transportes unterschreiben, welche der Fahrer zusammen mit dem Rezept bei der Krankenkasse einreicht. Als letzten Schritt erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten.

 

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Muss ich einen Krankentransport vorher buchen?

Wenn Sie spontan in ein Krankenhaus gefahren werden müssen, ist eine Buchung natürlich nicht notwendig. Sie können sich dafür beispielsweise an die nächste Leitstelle des Deutschen Roten Kreuz oder des ASB wenden und dort einen Transport bestellen. Wenn Sie jedoch schon etwas im Voraus wissen, für wann Sie eine Krankenbeförderung brauchen, sollten Sie diese im Vorfeld buchen, um es dem jeweiligen Fahrunternehmen einfacher und besser planbar zu machen.

 

Über den Autor

Dr. med. Nikolai von Schroeders

Fachautor für Krankenhaus.de für organisatorische Themen rund um den Krankenhausaufenthalt

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