Mit dem Rollstuhl im Krankenhaus

Viele Menschen stellen sich die Frage, ob sie im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ihren eigenen Rollstuhl ins Krankenhaus mitnehmen dürfen. Denn sie sind an die Vorzüge des Hilfsmittels gewöhnt und haben ihr Leben daran angepasst. 

Müssen sie darauf verzichten? Und was passiert, wenn der eigene Rollstuhl beschädigt oder gestohlen wird? Wäre es dann nicht sinnvoller, auf die Rollstühle im Krankenhaus auszuweichen?

Dieser Artikel liefert Ihnen wichtige Informationen zu dem Thema „Mit dem Rollstuhl im Krankenhaus“ und beantwortet die häufigsten Fragen.

 

Der Rollstuhl – ein Hilfsmittel für viele Fälle

Ob ein komplizierter Beinbruch, eine neue Hüfte, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder eine Erkrankung des zentralen Nervensystems – all diese Betroffenen haben eines gemeinsam: sie benötigen einen Rollstuhl. Sei es vorübergehend oder dauerhaft, das Hilfsmittel dient dazu, verletzte oder geschädigte Körperregionen zu schonen sowie dem Organismus zur Ruhe zu verhelfen und gleichzeitig mobil sein zu können.

Der Rollstuhl zählt zu den Hilfsmitteln, der von den Krankenkassen gezahlt wird. Es existieren verschiedene Ausführungen: 

  • der Greifreifenrollstuhl ist für Menschen konzipiert, die an den Greifriemen des Rades per Armschub den Rollstuhl selbständig fortbewegen können
  • Motorrollstühle haben einen Elektroantrieb und werden in der Regel mittels Joystick oder Lenker vom Benutzer selbst gesteuert
  • ein Schieberollstuhl ist ein Hilfsmittel, welches durch das aktive Schieben einer zweiten Person an den Griffen fortbewegt wird. Meist ist es möglich, die Fußbretter zu entfernen, sodass der Patient selbst mit den Füßen schieben bzw. trippeln kann

Viele Rollstühle sind faltbar, was ideal ist, um im Kofferraum transportiert zu werden. In Deutschland ist der Rollstuhl das häufigste Hilfsmittel, um körperliche Beeinträchtigungen zu kompensieren.

Krankenhäuser und Reha-Zentren verfügen in der Regel über die Standardversion des Rollstuhls. Diese stellt eine elementare Grundversorgung für akute Beeinträchtigungen dar, denn eine individuelle Einstellung oder Anpassung ist bei der Standardversion nur sehr begrenzt möglich. Dadurch sind die Bewegungsfreiheit, der Sitzkomfort und die Leichtigkeit stark eingeschränkt. Die meisten Krankenhäuser bieten zudem nur Schieberollstühle an.

Anders ist es bei Menschen, welche dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und über einen eigenen Rollstuhl verfügen. Sogenannte Adaptiv-, Pflege- oder Multifunktionsrollstühle sind stets individuell angepasst. Die unterschiedlichen Materialien im Grundgerüst oder bei den Sitzflächen tragen dazu bei, dass die jeweilige Funktion erfüllt werden kann. Getrennte Sitz- und Rückenpolstereinheiten können per Gasdruckfeder im Winkel verstellt werden, sodass die Patienten Positionen von aufrecht sitzend bis nahezu liegend einnehmen können. Natürlich sind die einzelnen Elemente ab- und zubaubar, um die Pflege zu erleichtern, die Lagerung zu ermöglichen oder eine eigenständige Lebensweise aufrecht zu erhalten. Individualisierte Rollstühle können mit oder ohne Motor verschrieben werden.

 

Pro und kontra des eigenen Rollstuhls im Krankenhaus

Bei einer stationären Behandlung haben viele Betroffene den Wunsch, den eigenen Rollstuhl ins Krankenhaus mitnehmen zu können. Viele Aspekte sprechen dafür, dennoch muss sorgfältig abgewägt werden:

  • der Rollstuhl ist genau auf die Bedürfnisse des Patienten ausgerichtet
  • der Patient kann dadurch selbständiger agieren
  • die Betroffenen sind nicht auf die Kapazitäten im Krankenhaus angewiesen
  • der Rollstuhl kann beschädigt, verwechselt oder gestohlen werden
  • der Rollstuhl muss ins Krankenhaus und wieder nach Hause transportiert werden
  • je spezieller der Rollstuhl, umso komplizierter die Handhabung für die Mitarbeiter im Krankenhaus

 

Kann man den Rollstuhl ins Krankenhaus mitnehmen?

Selbstverständlich kann jeder Patient einen eigenen Rollstuhl in das Krankenhaus mitnehmen bzw. sich durch Angehörige bringen lassen.

Dabei ist zu beachten, diesen sofort im Pflegestützpunkt anzumelden. Der Rollstuhl bekommt dann dasselbe Identifikationsband wie der Patient, dem er gehört. So werden Verwechslungen vermieden. Das Identifikationsband muss für die gesamte Zeit des Aufenthaltes an dem Rollstuhl verbleiben.

Bei einem individualisierten Rollstuhl ist es zudem sinnvoll, dem Pflegepersonal eine kurze Einweisung in der Handhabung zu geben. Nur so lässt sich vermeiden, dass spezielle Einstellungen verändert oder Anbauten beschädigt werden.

Im Falle eines Rück- oder Weitertransportes des Patienten durch einen Transportdienst muss der Rollstuhl angemeldet werden, um die Mitnahme zu gewährleisten.

 

Oder doch besser leihen, mieten, kaufen?

Ein Krankenhaus Rollstuhl ist immer vorhanden. Ob zur Unterstützung bei der Grundpflege, für den Transport zu den Untersuchungen oder für eine Fahrt in das Krankenhaus-Café mit den Angehörigen. Patienten können sich jederzeit einen Krankenhaus Rollstuhl ausleihen. Dies ist kostenfrei, allerdings stets mit ausreichend Kapazität und freier Verfügbarkeit verbunden. Ein Anrecht auf einen Krankenhaus Rollstuhl während des gesamten Aufenthaltes hat niemand. Es ist auch nicht möglich, einen Krankenhaus Rollstuhl zu mieten. Zudem kann es auf Dauer unangenehm sein, den Krankenhaus Rollstuhl aufgrund seines mangelnden Komforts zu benutzen. Auch empfinden manche Menschen es als unangenehm, wenn sie wissen, dass andere Patienten diesen Rollstuhl benutzt und eventuell verschmutzt haben.

Es besteht daher die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum im Krankenhaus einen Rollstuhl zu mieten. Verschiedene externe Anbieter offerieren diverse Modelle. Die Kosten dafür betragen zwischen 4 und 14 Euro pro Tag und werden teilweise von den Krankenkassen erstattet. Ausschlaggebend dafür ist ein Attest des Arztes mit Verweis auf die Notwendigkeit eines Rollstuhles. Der Anbieter bringt das Hilfsmittel meist direkt zu den Patienten ans Bett und holt es dort oder zu Hause wieder ab. Der gemietete Rollstuhl muss genauso beim Pflegestützpunkt angemeldet werden, als wäre es ein eigener.

Der Kauf eines Rollstuhles ist mittlerweile Vergangenheit. Durch die stetigen Neuerungen und technischen Errungenschaften werden Rollstühle von den Krankenkassen auf ärztliches Attest nur noch gestellt, was in der Regel durch ein Sanitätshaus erfolgt. Dieser Prozess kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese dauerhafte Nutzung bedeutet auch, dass die Verordnung nach einem bestimmten Zeitraum neu eingeholt werden muss. Andernfalls muss der Rollstuhl wieder an die Krankenkasse abgetreten werden.

 

Versicherung bei Beschädigung und Diebstahl

Wenn Patienten ihren Rollstuhl in ein Krankenhaus mitnehmen, stellt sich die Frage der Versicherung bei Beschädigung, Verlust, Verwechslung oder Diebstahl.

Rollstühle, wie auch Rollatoren, Brillen, Hörgeräte oder andere Hilfsmittel, dienen dazu, Menschen mit einer Beeinträchtigung die Selbstsorge, die Kommunikation oder die Fortbewegung zu gewährleisten. Der rechtliche Anspruch auf eine sachgerechte Hilfsmittelversorgung ist im Sozialgesetzbuch V verankert. Nach § 33 und weiteren haben "gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die Versorgung, die individuell benötigt wird, um den Erfolg einer Krankenhausbehandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen". Zudem ist auch festgehalten, dass dieser Anspruch die Änderung des Hilfsmittels, die Instandsetzung sowie die Ersatzbeschaffung beinhaltet. Die Kosten dieser sind jedoch von verschiedenen Versicherungsträgern zu leisten.

Bei Diebstahl des Rollstuhls im Krankenhaus tritt nahezu immer die Hausratversicherung in Kraft. Etwa 75 % aller deutschen Haushalte verfügen über eine solche Versicherung, die den Hausrat, zu dem auch ein Rollstuhl gehört, gegen Feuer, Sturm, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus versichert. Die versicherte Summe ist festgehalten und muss gegebenenfalls an den Wert des Rollstuhls angepasst werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um einen elektrischen Rollstuhl mit individuellen Anbauten handelt. Als Vertragsbestandteil wird auch die Außenversicherung genannt. Damit sind alle Hausratsgegenstände außerhalb der eigenen vier Wände bis zu einer bestimmten Summe versichert. Diese sollte nicht zu tief bemessen sein, wenn der Rollstuhl mitversichert wird. Dann ist er auch im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung vollständig versichert. Es empfiehlt sich dringend, die Versicherungsklausel genau zu lesen und zu kontrollieren, ob die Hausratversicherung nur bei einem Diebstahl mit Gewalteinwirkung oder Drohung einspringt oder auch ohne. Gesonderte Klauseln können diesen speziellen Fall abdecken. Ebenso existieren eigene Lösungen für den Bereich „Verlust“. Wird Ihnen Ihr Rollstuhl im Krankenhaus gestohlen, so können Sie diesen über die Hausratversicherung ersetzen lassen und bekommen von der Krankenversicherung einen neuen Rollstuhl mit gleicher Wertigkeit gestellt.

Anders verhält es sich bei Beschädigung des Rollstuhls im Krankenhaus etwa durch Personal oder andere Patienten. Dies kommt nicht so selten vor, betrifft aber in der Regel eher kleine Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Brillen und weniger Rollstühle. Dennoch muss die Berufs- oder Privathaftpflichtversicherung des Schädigers für den Schaden aufkommen. Heutzutage ist der Abschluss einer solchen Versicherung fast obligatorisch. Wenn Ihr Rollstuhl während des Krankenhausaufenthaltes durch Dritte versehentlich zu Schaden kommt, so übernimmt die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz.

Ob Verlust des Rollstuhls oder Beschädigung – wenden Sie sich in diesem Fall immer sofort an das Personal des Krankenhauses. Denn Sie und Ihr Rollstuhl sind über das Krankenhaus versichert. In der Regel müssen Sie dann bei Beschädigung oder Diebstahl des Rollstuhls ein Formular ausfüllen und die Versicherungen regeln den Rest. Daher empfiehlt es sich, die Kontaktdaten der eigenen Krankenkasse, der eigenen Hausratversicherung und des betreuenden Sanitätshauses für solche Fälle parat zu haben.

 

 

Fazit

Ein Rollstuhl kann das Leben nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung erheblich erleichtern und zu einem selbstbestimmten Leben beitragen. Daher möchten viele Menschen auch während des Krankenhausaufenthaltes nicht darauf verzichten. Sie haben die Möglichkeit, die Krankenhaus Rollstühle zu benutzen, welche zwar pragmatisch aber nicht sehr bequem sind. In der Regel sind stets einige vorrätig, es kann jedoch auch zu Engpässen kommen, ein Anspruch auf einen Rollstuhl während des Aufenthaltes besteht nicht. Patienten können zu jeder Zeit auch ihren eigenen Rollstuhl ins Krankenhaus mitnehmen. Diese sind sofort mit einem Identifikationsband zu kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Rollstuhl ist im Krankenhaus versichert. Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass der Rollstuhl beschädigt oder gestohlen wird. Hier treten verschiedene Versicherungen in Kraft. Es ist daher abzuwägen, ob Patienten auf den eigenen Rollstuhl kurzzeitig verzichten können oder nicht.

 

 

 

 

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