Anspruch auf Krankengeld - Die finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall

Es kann von jetzt auf gleich passieren: Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein langanhaltender Infekt. Schon können Sie Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen und müssen sich längerfristig krankmelden. Für viele Menschen ein absoluter Albtraum, sowohl aus gesundheitlicher als auch finanzieller Sicht. Für solche Fälle gibt es das Krankengeld: Es unterstützt den Erkrankten finanziell, bis dieser wieder seinen Beruf nachgehen kann.

Doch worauf müssen Sie achten, wenn Sie Krankengeld beziehen wollen?

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Krankengeld - in Deutschland gesetzlich festgelegt

Beim Krankengeld handelt es sich um eine sogenannte Entgeldersatzleistung. Diese ist in Deutschland gesetzlich festgelegt, also verpflichtend.

Das Geld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, wenn Sie als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen, aufgrund derselben Krankheit, krankgeschrieben sind. Nach sechs Wochen Erkrankung muss der Arbeitgeber kein Gehalt mehr auszahlen. Ab dem Zeitpunkt übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld aus.

 

Welche Krankenkasse zahlt die Entgeldersatzleistung?

Das Krankengeld wird von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt, bei der Sie gesetzlich versichert sind. Dazu zählen beispielsweise die

  • AOK
  • Techniker Krankenkasse
  • DAK
  • Barmerkrankenkasse
  • IKK
  • BKK
  • KHH

Im Grunde ist es also egal, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind: Solange Sie eine gesetzliche Krankenversicherung haben, steht Ihnen das Geld rechtlich zu.

 

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Abgrenzung zum Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Beim Krankengeld handelt es sich weder um Krankentagegeld noch um Krankenhaustagegeld. Das muss direkt klargestellt werden. Die Begriffe ähneln sich zwar stark, sollten aber auf keinen Fall verwechselt werden.

Das Krankentagegeld wird in Anspruch genommen, wenn Sie kein Geld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Das ist meist bei Privatversicherten und Selbstständigen der Fall. Hier wird das Geld von den privaten Krankenversicherungen gezahlt.

Das Krankenhaustagegeld ist für längere Aufenthalte im Krankenhaus gedacht. Es ist eine Extrazahlung, die für weitere Kosten wie Fahrtkosten, Haushaltshilfe oder Kosten für TV und Internet im Zimmer aufkommt. Das Krankenhaustagegeld bekommt Sie aber nicht einfach so. Sie müssen vorher eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben, um das Geld in Anspruch nehmen zu können.

Die Begriffe einmal kurz zusammengefasst:

  • Krankengeld = Wird von den gesetzlichen Krankenkassen gestellt
  • Krankentagegeld = Wird von den privaten Krankenkassen gestellt
  • Krankenhaustagegeld = Kommt für Kosten bei längerem Krankenhausaufenthalt auf, Versicherung muss extra abgeschlossen werden

 

 

Anspruch auf Krankengeld

Grundsätzlich hat jeder volljährige Arbeitnehmer, der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, einen Anspruch auf Krankengeld. Hier gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten Berufsgruppen. So haben Familienversicherte, Studenten, Praktikanten, Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Diese müssen sich gesondert versichern, um diese Leistung beziehen zu können.

Zudem bekommen Sie das Krankengeld nur, wenn eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik stattfindet. Sie müssen außerdem länger als sechs Wochen aufgrund derselben Erkrankung arbeitsunfähig sein. Nach sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr.

Sind diese Umstände gegeben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche, nach Bestätigung des Arztes, bei Ihrer Krankenkasse als arbeitsunfähig melden. Melden Sie sich später als eine Woche, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld.

 

Zusammengefasst haben Sie Anspruch auf das Krankengeld, wenn Sie

  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
  • volljährig sind
  • länger als 6 Wochen durch dieselbe Erkrankung arbeitsunfähig sind
  • stationär in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik behandelt werden müssen
  • innerhalb einer Woche nach ärztlicher Untersuchung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreicht haben

 

Wie lange kann man Krankengeld beziehen?

Das Anrecht auf Krankengeld haben Sie grundsätzlich ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sind Sie Arbeitnehmern gilt hier eine Ausnahme. Dann erhalten Sie in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlungen von Ihrem Arbeitgeber. Anschließend setzt die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenkasse ein.

Bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren können Sie als Betroffener das Krankengeld von der Krankenkasse beziehen. Hierfür müssen Sie nicht 78 Wochen am Stück krank gewesen sein. Die Zeiträume, in denen Sie krank waren, werden über drei Jahre zusammengerechnet. Wichtig ist, dass es sich dabei um dieselbe Erkrankung handelt. Kommt eine zweite Erkrankung hinzu, wird die Leistungsdauer von 78 Wochen nicht verlängert.

Tritt nach dem Zeitraum von drei Jahren dieselbe Erkrankung wieder auf, beginnt der Anspruch auf Krankengeld von vorne.

 

Wie viel Geld steht einem zu?

Wie viel Krankengeld Sie im Falle einer Erkrankung erhalten, hängt von Ihrem Gehalt ab. Die Höhe des Betrags ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie erhalten 70 Prozent Ihres Bruttogehaltes oder 90 Prozent Ihres Nettogehaltes als Krankengeld. Die niedrigere der beiden Summen wird dann ausgezahlt. Von dem Bruttobetrag werden zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Brutto und netto Geldbeträge werden also mit folgenden Formeln berechnet:

 

Brutto: Gehalt * 0,7 = Krankengeld

Beispiel: 2.500 * 0,7 = 1.750 Euro

 

Netto: Gehalt * 0,9 = Krankengeld

Beispiel: 1.600 * 0,9 = 1.400 Euro

 

In diesem Rechenbeispiel würden Sie also ein Krankengeld von 1.400 Euro ausgezahlt bekommen. Mitberechnet werden zudem jährliche Einmalzahlungen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld.

 

Muss man Krankengeld extra beantragen?

Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, wendet sich zunächst Ihr Arbeitgeber an Ihre Krankenkasse. Er teilt dieser mit, wann die Lohnzahlungen enden und wie hoch Ihr Gehalt ist. Daraufhin erhalten Sie einen Brief von der Krankenkasse mit den Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Krankengeldes benötigen.

Diese werden vom Arzt ausgefüllt und von Ihnen wiederum zur Krankenkasse zurückgeschickt. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrages wird der Betrag dann ausgezahlt.

Das Krankengeld muss also beantragt werden, nachdem der Arbeitgeber die Krankenkasse auf den Arbeitsausfall aufmerksam gemacht hat.

 

Was muss mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden?

Wenn Sie länger als drei Tage krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Das dürfte soweit bekannt sein. Sind Sie länger als sechs Wochen krank, muss der Arbeitgeber keine Entgeldfortzahlung mehr tätigen. In dem Fall springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

Trotzdem möchten manche Arbeitgeber wissen, wie lange Sie krankgeschrieben sind und wann er mit Ihrer Rückkehr rechnen kann. Das ist auch erlaubt. So kann es sein, dass der Arbeitgeber auch nach Ablauf der sechs Wochen eine ärztliche Bescheinigung haben möchte. Diese sollten Sie sich von Ihrem Arzt ausstellen lassen. Kommen Sie den Forderungen Ihres Arbeitgebers nicht nach, kann es zu einer Abmahnung kommen.

Weisen Sie Ihren Arbeitgeber aber darauf hin, dass die ärztliche Bescheinigung nach Ablauf der sechs Wochen Geld kostet. Verlangt er trotzdem eine Bescheinigung, muss er sie selbst zahlen.

 

78 Wochen Krankengeld - Und dann?

78 Wochen Anspruch auf Krankengeld sind rum, die Erkrankung ist immer noch da – was passiert dann?

Wenn Sie nach diesem Zeitraum nicht zurück in Ihren Beruf können, gelten Sie als erwerbsunfähig. Spätestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes, wird die Krankenkasse einen Antrag auf medizinische Reha anfordern. In dieser medizinischen Reha wird dann festgestellt, ob Ihre Arbeitsfähigkeit nach drei bis sechs Monaten wiederhergestellt werden kann. Ist das nicht der Fall, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus bereits erarbeiteten Entgeltpunkten. Sind Sie noch nicht lange berufstätig, werden Sie also nicht viel Geld bekommen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Fall einer frühen Erwerbsunfähigkeit die finanziellen Probleme beheben. Wenn Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie frühzeitig einen Leistungsantrag bei der Versicherung einreichen. Am besten schon während das Krankengeld noch bezogen wird. Die Entscheidung über den Antrag kann sich über mehrere Monate hinziehen.

 

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