Krallen- und Hammerzehen
Was ist ein Krallen- oder ein Hammerzeh?
Die Begriffe Krallenzeh und Hammerzeh (ICD: Q66.8) beschreiben beide eine Fehlstellung der Zehen. Bei einer Krallenzehe ist das Grundglied überstreckt und das Endglied des Zehs gebeugt. Bei einer Hammerzehe ist lediglich das Endgelenk von der Beugung betroffen.
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Ursachen für Krallen- und Hammerzehen
Beide Fehlstellungen gehen oftmals mit anderen Veränderungen des Vorfußes einher. Vor allem im Rahmen eines Hallux Valgus treten sie häufig auf.
Während dieser jedoch vor allem erblich bedingt ist, sind bei Krallen- und Hammerzehe falsche Schuhe die Übeltäter.
Zu enges oder zu kleines Schuhwerk mit hohem Absatz fördern die Fehlstellungen. Auch Fußfehlstellungen oder neurologische Erkrankungen verursachen sie.
Diagnose von Krallen- und Hammerzehen
Eine Blickdiagnose ist zumeist ausreichend. Ein zusätzliches Röntgenbild hilft dabei, die Schwere der Fehlstellung besser einzuschätzen.
Solange sich Zehen noch strecken lassen, sind Einlagen, Schienen und Zehengymnastik das Mittel der Wahl. Der Erfolg ist zeitlich oft beschränkt, sodass Krallen- und Hammerzehen oftmals operiert werden müssen. Die Sehnen verkürzen sich im Laufe der Zeit und machen es den Patienten unmöglich, den Zeh zu strecken.
Operation von Krallen - und Hammerzehen
Bei einer Operation trägt der Chirurg ein Stück Knochen ab, wodurch der Zeh etwas kürzer wird. Dadurch wird die verkürzte Sehne entlastet und Patienten können den Zeh wieder strecken.
In diesem Zustand versteift der Arzt dann den Zeh. Im Anschluss an die Zeh-OP muss der Fuß eine Zeitlang entlastet werden. Für rund zwei Monate nach der Operation ist weites Schuhwerk Pflicht.